Aktuelles zu den Hinzuverdienstgrenzen für vorzeitige Altersrente
Verlängerung der Maßnahmen bis 31. Dezember 2022
Mit dem "Sozialschutzpaket I" vom 27. März 2020 hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher einer vorzeitigen Altersrente in der Deutschen Rentenversicherung befristet für das Jahr 2020 von 6.300,00 Euro auf 44.590,00 Euro angehoben. Für die Bezieher einer vorzeitigen Altersrente aus der Alterssicherung der Landwirte wurde festgelegt, dass bei diesen im Jahr 2020 überhaupt kein Hinzuverdienst anzurechnen ist.
Mit dem sog. Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, welches am 19. November 2021 im Bundesrat beschlossen worden ist, werden diese vorübergehenden Erhöhungen der Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigen Altersrenten nun nochmals bis 31. Dezember 2022 verlängert.
Die Hinzuverdienstgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt im Jahr 2022 46.060 €, wie bereits im Jahr 2021. Auf vorzeitige Altersrenten der AdL wird im Jahr 2022 kein Hinzuverdienst angerechnet.
Sind Sie kurz vor Erreichen der vorzeitigen Altersrentengrenze? Dann lassen Sie sich gerne bei uns beraten - auch telefonisch oder online.