Videokonferenz mit Monika Hohlmeier
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EU-Kommissionsvorschlag beim Pflanzenschutz in der Diskussion

Videokonferenz mit Monika Hohlmeier

20.10.2022 | Die Bauern sind äußerst besorgt über die EU-Kommissionsvorschläge zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und versuchen, sich mit allen Mitteln dagegen zu wehren

In einer Videokonferenz diskutierten in der vergangenen Woche die oberfränkischen Kreisbäuerinnen und Kreisobmänner mit der EU-Abgeordneten Monika Hohlmeier (CSU) und dem Bundestagsabgeordneten Thomas Silberhorn (CSU) über den EU-Kommisssionsvorschlag zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln.


Im Rahmen des Green Deals möchte die EU-Kommission mittels einer neuen Verordnung bis zum Jahre 2030 den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der EU um 50% verringern. In ausgewiesenen Schutzgebieten soll der Einsatz von Pflanzenschutzmittel sogar vollständig verboten werden. Eine Verordnung würde - anders als es bei Richtlinien der Fall ist - somit alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichten, das Vorhaben auf Bundesebene durchzusetzen. BBV-Direktor Dr. Wilhelm Böhmer gab eingangs zu bedenken: „Sollte dieser Vorschlag in die Tat umgesetzt werden, würde dies nicht nur konventionelle Betriebe treffen. Letztendlich dürften auch biologisch wirtschaftenden Betriebe zukünftig auch keine schwefel- und kupferhaltigen Präparate, wie sie im Ökolandbau üblich sind, einsetzen. Auch die Begasung zur Verbesserung der Lagerfähigkeit von Obst und Getreide wäre damit in Frage gestellt.“


Die Folgen einer solchen neuen Verordnung fasst der oberfränkische BBV-Präsident Hermann Greif in einem Satz zusammen: „Ertragseinbußen und steigende Stückkosten bei den Erzeugnissen lassen die Erlöse auf unseren Höfen weiter sinken und verzerren die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft umso mehr.“ „Damit verstärken wir unsere Abhängigkeit von ausländischen Lebensmitteln, deren Produktionsstandards wir nicht kennen und beeinflussen können,“ so sein Stellvertreter Michael Bienlein aus Lichtenfels weiter.


Vor allem in Deutschland stehen Landwirte und Landwirtinnen vor der Herausforderung, dass bundesweit rund 3,5 Mio Hektar an landwirtschaftlich genutzten Flächen als Schutzgebiete nach Brüssel gemeldet wurden, die damit von der neuen Verordnung betroffen wären. Von anderen EU Mitgliedstaaten wurden bei weitem weniger Schutzgebiete angegeben (siehe Abb.1).

© BBV Schutzgebiete in Deutschland
Vertreter des BBV diskutieren virtuell im regen Austausch mit MdEP Monika Hohlmeier und MdB Thomas Silberhorn über die geplanten EU-Kommissions-Vorschläge zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln

Gerade in dieser krisengeprägten Zeit sollte eine sichere Versorgung mit Lebensmitteln oberste Priorität haben. Diese Verordnung nimmt keinerlei Rücksicht auf die aktuellen Umstände!“, betont Frau Monika Hohlmeier und kritisiert das Vorhaben vom Vizepräsidenten der Europäischen Kommission Frans Timmermans. Sie sieht die gegenwärtigen und kommenden Herausforderungen für die europäische Landwirtschaft und kritisiert vor allem die fehlende Folgenabschätzung. „Es gibt weder eine klare Definition von Pflanzenschutzmitteln, noch wurden die aus dem Vorschlag resultierenden Konsequenzen für die Lebensmittelproduktion ausreichend geschildet“, so Hohlmeier.


Die Forderung an die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist klar: „Dieser Gesetzesentwurf muss zurückgezogen und neu ausgearbeitet werden,“ so auch die Aussage von Hohlmeier.


„Weniger Pflanzenschutzmittel bedeutet nicht mehr Gesundheit oder mehr Biodiversität“, betont Eugen Köhler, Bezirksgeschäftsführer BBV Unterfranken. Es ist wichtig, fachlich genau zu sein und nicht zu verallgemeinern. Pflanzenschutzmittel, welche von Naturschutz-Lobbyisten gerne als „Pestizid“ bezeichnet werden, sind nicht per se ein Gift, sondern dienen in erster Linie dem Schutz der Kulturpflanzen. Ein Landwirt appliziert nicht, so wie es oft unterstellt wird, so viel Pflanzenschutzmittel wie nur möglich, sondern stets so viel wie nötig! Schließlich steigen jedes Jahr die Kosten dafür und stellen damit eine finanzielle Mehrbelastung der Betriebe dar, deren Ausgaben man als Unternehmer stets unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten und anhand von Schadschwellen abwägt.