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KULAP und VNP
Halten Sie die Fristen ein!
17.01.2020 | Die Verlängerung oder Neubeantragung für VNP oder Kulap ist wieder möglich. Was Sie für die Antragstellung beachten sollten!
Vom 7. Januar bis zum 28. Februar 2020 können Landwirte:
- alle oder einen Teil von Maßnahmen bisheriger KULAP-5-Jahresverträge um bis zu 3 Jahre verlängern oder
- für einen anderen Teil von KULAP-Maßnahmen sowie für alle zu einzelnen VNP Maßnahmen neu 5-Jahresverträge abschließen.
Hervorzuheben ist, dass der Maßnahmenkatalog im Nachgang zum Volksbegehren "Artenvielfalt" und eines entsprechenden Maßnahmenpakets von der Politik ab 2020 etwas ausgeweitet und einzelne Maßnahmen finanziell attraktiver gestaltet werden.
Die Verlängerung auslaufender Verpflichtungen auf Agrarumweltmaßnahmen erfolgt ausschließlich in iBALIS!
Sollten Sie hierzu Hilfe von uns für die Verlängerung benötigen, wenden Sie sich an ihre Geschäftsstelle.
Neuverpflichtungen müssen weiterhin persönlich im zuständigen AELF beantragt werden.