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Verschiebung der Sperrfrist auf Grünland 2018/2019
Oberfranken
12.10.2018 | Auf Antrag des BBV wurde für Oberfranken die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff (mehr als 1,5 % N in der TS) auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Saat vor 15. Mai und mindestens zwei Hauptnutzungsjahre) verschoben.
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