Schlepper mit Güllefass
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Verschiebung Kernsperrfrist Grünland 2017/2018

Änderung der Frist beachten!

28.06.2018 | Das Fachzentrum Agrarökologie hat die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau erneut verschoben.

Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff (> 1,5 % N i. d. TS) unterliegen einer Sperrfrist. Dazu zählen u.a. Jauche, Gülle, Gärsubstrat (flüssig und fest), Klärschlamm, Geflügelkot, stickstoffhaltige Mineraldünger und auch Gemische aus organischen und mineralischen Düngern.

Für die Ausbringung dieser Düngemittel auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau wurde die Kernsperrfrist für die Stadt Bayreuth und die Landkreise Bayreuth, Kronach und Kulmbach auf den Zeitraum 29. November 2017 bis einschließlich 28. Februar 2018.
 

Für die Stadt Bayreuth und die drei Landkreise gelten nun folgende Kernsperrfristen
•    Grünland, Dauergrünland, mehrjähriger Feldfutterbau: 29.11.2017 - 28.02.2018
•    Auf Ackerland mit Zwischenfrucht, Winterraps (Aussaat bis 15.09.2017), Wintergerste nach Getreidevorfrucht (Aussaat bis 01.10.2017): 01.10.2017 - 31.01.2018
•    Auf dem restlichen Ackerland begann die Sperrfrist bereits mit der Ernte der letzten Hauptfrucht, diese endet mit Ablauf des 31.01.2018.
 
 
Die Verschiebung der Kernsperrfrist gilt nicht für weiterreichende Auflagen in Wasserschutzgebieten.

Unberührt von dieser Verschiebung bleiben die Sperrfristen, die für die Flächen in Wasserschutzgebieten in der jeweils gültigen Fassung der Wasserschutzgebietsverordnung vorgegeben sind.
 
Beachten Sie bei Flächen, die sich in angrenzenden Regierungsbezirken bzw. Bundesländern befinden, gilt die Sperrfrist des jeweiligen Regierungsbezirkes bzw. Bundeslandes!