Biber
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Ist bei Ihnen auch der Biber tätig?

Melden Sie Ihre Schäden!

17.08.2020 | Fordern Sie Ihre Entschädigung ein!

Wir setzen uns dafür ein, dass der bayerische Biberfonds mit ausreichend Geld ausgestattet wird. Voraussetzung dafür ist, dass Sie, als Betroffene, ihre Schäden melden.

Die Biberpopulation entlang der Gewässer im Landkreis Landshut nimmt stetig zu. Dementsprechend steigt das Schadpotential an landwirtschaftlichen Kulturen sowie die Gefahr von Unfällen aufgrund von unterirdischen Biberröhren.

Das Bayerische Bibermanagement ist mit seinen vier Säulen Information, Prävention, Entnahme und Schadensausgleich richtungsweisend in Deutschland.

Allerdings stehen derzeit im Biberfonds nur 450.000 € pro Jahr zum Schadensausgleich zur Verfügung.

Der Bayerische Bauernverband setzt sich dafür ein, dass der bayerische Biberfonds mit ausreichend Geld ausgestattet wird und dass endlich auch der komplette, also der tatsächlich entstandene Schaden ausgeglichen werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass Betroffene ihre Schäden melden.

Anbei das entsprechende Schadensformular:

Melde- und Erfassungsbogen

Dieses Formular sollte bei Kenntnisnahme vom Schaden unverzüglich gemeinsam mit dem örtlich zuständigen Biberberater ausgefüllt werden und beim Landratsamt Landshut eingereicht werden.

Außerdem lässt das Bibermanagement in schadensgeneigten Bereichen eine Entnahme zwischen 1. September bis 15. März ausdrücklich zu, um „erhebliche Schäden“ für Grundeigentümer und Bewirtschafter zu verhindern.

Dazu ist ebenfalls eine Antragsstellung notwendig. Anbei das entsprechende Antragsformular (Landratsamt -> Formulare und Merblätter):

https://www.landkreis-landshut.de/Landratsamt/Geschaeftsverteilung.aspx?view=~/kxp/orgdata/default&orgid=dcd45909-7d03-4230-97f9-e16bb59a1bca

Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit an der BBV-Geschäftsstelle in Landshut melden.