© Staatliches Bauamt Landshut
Ortsumgehung Weihmichl
Derzeitig Auslegung des Trassenverlaufs für Einwendungen
08.11.2018 | Der Bayerische Bauernverband informiert die betroffenen Grundstückseigentümer deshalb im Vorfeld über ihre Rechte und Pflichten bei derartigen Projekten und klärt über die wichtigsten Entschädigungspositionen auf.
Frist für Einwendungen: 26. November 2018
Die Regierung von Niederbayern hat das Planfeststellungverfahren für den Neubau der Ortsumgehung Weihmichl bekannt gegeben.
Der vorliegende Feststellungsentwurf umfasst die Verlegung der B 299 zwischen den Ortsteilen Pfettrach und Halshorn als südwestliche Umgebung des Ortes Weihmichl. Mit der Verlegung der B 299 sollen die Orte Arth und Weihmichl vom Durchgangsverkehr entlastet werden.
In der Planfeststellung wird insbesondere darüber entschieden, welche Grundstücke oder Grundstücksteile für das Vorhaben benötigt werden.
Die Planfeststellung greift nicht in Privatrecht ein, schafft jedoch die Grundlage für die Enteignung.
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