BBV Online-Frühschoppen mit Landrat Christian Meißner
Enger Austausch zwischen Landwirten und Landrat, aber ...
JGS Anlagenbauanträge müssen genehmigt werden!
Nach der Begrüßung durch den Kreisobmann Michael Bienlein folgte gleich ein brisantes Thema, das vielen Landwirten aufstößt. „Bauen im Landkreis Lichtenfels“. Anlagen für Gülle und Mist werden dringend benötigt, um die gesetzlichen Lagerkapazitäten auch im Hinblick auf der neue Düngeverordnungen zu erfüllen. Leider gibt es hier gerade im Landratsamt Probleme, da die Genehmigungen nicht erteilt werden. Die neuen Verordnungen über den Bau solcher Anlagen schreibt vor was alles einzuhalten ist. Jedoch gibt es kaum Materialen die geprüft und zugelassen sind. Daher arbeiten hier viele Landratsämter mit Sondergenehmigungen, die es aber bei uns nicht gibt. Dies muss praxistauglich geregelt werden.
„Es ist leichter bei uns eine Güllelagune zu bauen, als einen Betonbehälter, der die Gülle sicher einschließt“, so ein betroffener Landwirt. Zudem ist zu sagen, dass der Bau von den Landwirten nicht aus Spaß gemacht wird, sondern aus den gesetzlichen Auflagen hervorgeht, die von der Regierung immer wieder beschlossen und erhöht werden. Aus diesem Grund müssen die Baumaßnahmen auch genehmigt werden können.
Zu den roten Gebieten wurde angesprochen, dass viele Kläranlagen und Kanäle saniert werden müssen, da hier Nitrateinträge vorkommen. Wenn dem nicht so wäre, hätte die Bayerische Staatsregierung die RZWAS nicht neu aufgelegt und bis 2024 verlängert. Seit 2018 wurde Bayern in rote und grüne Gebiete aufgeteilt. Ein Gebiet wird rot, wenn Messstellen einen Nitratgehalt von über 50 mg aufweisen. Ob diese Messstellen für die Trinkwassergewinnung genutzt werden ist dabei unerheblich. Im Landkreis Lichtenfels haben wir drei Grundwasserkörper. Diese wurden vom Wasserwirtschaftsamt entsprechend der Messstellen in rote und grüne Gebiete eingestuft. Gerade in Hinblick auf rote Flächen, sind die massiven Einschränkungen in der Bewirtschaftung für unsere Bauern oft nicht nachvollziehbar. Hier sind auch Landwirte betroffen, welche ihre Flächen seit Jahrzehnten ökologisch bewirtschaften. Teilweise sind Messstellen vorhanden, die sehr unterschiedliche Werte haben. Die Landwirte fordern ein, dass das Landratsamt auch hier seine Hausaufgaben macht. Unser Landrat versprach, dies bei der nächsten Bürgermeisterdienstbesprechung vorzubringen und die Kommunen darauf zu sensibilisieren.
Coronaimpfung, Schulfach Alltagskompetenzen und dIe Geflügelpest
Die nächste Frage handelte von Corona und ob die Bauern, da sie systemrelevant sind, auch einen Vorrang bei den Impfungen erhalten können. Der Landrat entgegnete hier, dass auch er sich mehr oder weniger an den Impfplan halten muss und deshalb hier keine Sonderregelung aufstellen könne.
Die Kreisbäuerin Marion Warmuth wies anschließend darauf hin, dass das Schulfach Alltagskompetenzen als Auflockerung nach dem Corona-Virus den Schulstoff positiv beeinflussen kann. Das Projekt das die Landfrauen schon lange planen, dient dazu, den Umgang und das allgemeine Wissen in die Schulen zu bringen. Es sollte heuer eigentlich starten.
Die Geflügelpest naht, sie kommt immer näher an die Landkreisgrenze heran. „Wenn die Zugvögel jetzt im Frühjahr aus ihrem Winterquartier zurückkommen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Geflügelpest auch bei uns ankommen wird.“, so der Kreisobmann. Die Landkreisverwaltung hat hier bereits eine Allgemeinverfügung erlassen, mit denen sich die Nutzgeflügelhalter auf die Gefahr und den Einschränkungen vorbereiten sollen.
Vorkehrungen müssen getroffen werden zum Schutz vor die ASP
Mit der Gefahr der Afrikanischen Schweinepest hat sich das Landratsamt auf Anliegen des Kreisobmanns schon in der Vergangenheit beschäftigt und einen Schutzzaun zugelegt. Hier fordern die Landwirte, dass auch bedacht werden muss, wer den Zaun aufstellt. Jäger müssen vorhanden sein und eine Hundestaffel mit Kadaversuchhunden muss zur Verfügung gestellt werden, damit die Nachsuche nach betroffenen Tieren zügig vollzogen werden kann. Hierfür muss gewährleistet werden dass eventuell Verdienstausfälle übernommen werden. Letzte Woche kursierte noch die Meldung über ein ASP-Wildschwein im Landkreis Lichtenfels. Jedoch erwies sich diese Meldung als falsch.
Gerade Schweinehalter und Geflügelhalter achten hier extrem auf die Hygienemaßnahmen. Es hat in letzter Zeit öfter immer wieder Probleme mit den Kontrolleuren bei Betriebskontrollen gegeben, bei denen sich diese nicht an die durch die Landwirte vorgeschriebenen Hygienevorschriften hielten. Kommen hier Bakterien oder Viren in den Betrieb gefährdet dies nicht nur das Leben der Nutztiere, sondern auch die Bauern in finanzieller Hinsicht. Der Landrat muss dafür Sorge tragen, dass die Kontrolleure die Maßnahmen einhalten und auch z.B. nicht mit Stöckelschuhen die Kontrolle durchführen. Zudem sollten sie sich nicht über Kleinigkeit aufregen wie z. B. ein paar Fliegen auf dem Bürofenster, wenn nichts anderes gefunden wird.
Problembereich Gänse und Biber
Probleme, die unsere Landwirte seit Jahren beschäftigt, sind auch der Biber sowie die Wildgänseproblematik. Die Landwirte fordern, dass hierfür Managementpläne aufgestellt werden und Populationen entsprechend reduziert werden, wenn sie überhandnehmen.
„Ein Biber ist ein geschütztes Tier aber wenn die Population überhandnimmt und andere Tiere und Pflanzen gefährdet, dann muss die Anzahl auch angepasst werden.“, so der Landrat. . In Bayreuth wurden letztes Jahr beispielsweise über 29 Biber entnommen bei uns war es gerade einmal 4. Da sich die Biberbestände wieder angepasst haben, soll hier eine vernünftige Bejagung auch die Auenwälder schützen. Zudem tragen die Landwirte den Großteil der Biberschäden selbst, da der Entschädigungstopf den es Bayernweit gibt, viel zu klein ist.
Der Wunsch nach einem speziell ausgebildeten Jäger, der die Biberentnahme professionell machen kann wird größer. „So einen Speziallisten sollte es auch für die Gänsebejagung geben“, forderte Martina Weiß. Durch die hohe Anzahl der Gänse werden Äcker in den Mainauen regelrecht kahlgefressen und wir Bauern haben die Kosten einer neuen Ansaat zu tragen, sofern dies überhaupt möglich ist. Es gab ein Pilotprojekt, bei dem solcher Schaden ersetzt wurde. Aufgrund der Schadensfallsumme von mindestens 2000 € war dies kaum interessant für Landwirte. Die Endschädigung der Landwirte muss weiterhin erfolgen, und eine Regelung eingeführt werden, dass auch Ausfälle mit kleinerer Schadensumme eine Entschädigung erfolgt. beantragen können.
Dass die Wildgänse am Main eingedämmt werden müssen, sieht auch Landrat Meißner so. Weil keine natürlichen Räuber mehr an die Inseln herankommen, steigen hier die Populationen zum Leidwesen der betroffenen Landwirte stark an. Eine Entschädigung im Pilotprojekt war berechtigt, die hohe Schadensuntergrenze von 2000€, kann er nicht nachvollziehen und versteht, dass Landwirte welche Schäden unter diesen 2000€ haben und somit kein Geld erhalten, unzufrieden sind. Wir müssen über dieses Pilotprojekt mit MdL Jürgen Baumgärtner sprechen um eine Verlängerung und eine Ausweitung erreichen.
Kreisobmann Michael Bienlein versteht die Jäger, dass sie oftmals von Spaziergängern angegangen werden, wenn sie diese „unschuldigen“ Tiere erlegen. Unsere Bevölkerung darf nicht erwarten, dass unsere Bauern Schäden an ihren Grundstücken und Maschinen zugunsten aller, allein aus Ihrem Geldbeutel bezahlen. Er fordert deshalb, Managementpläne für Biber und Gänse, sowie speziell ausgebildete Jäger, welche vom Landratsamt beauftragt werden und dann Revierübergreifend zum Einsatz kommen. Somit wäre dann der Jagdpächter nicht mehr der Buhmann und diese Jagdspezialisten könnten mit relativ wenig Zeitaufwand den gewünschten Erfolg erzielen. Bienlein betonte auch, keiner möchte den Biber oder die Wildgänse ausrotten, sie gehören zu unserer Kulturlandschaft. Wenn ich aber sehe, dass mittlerweile auch geschützte Biotope wie Auwälder durch Aufstauungen des Bibers zu Grunde gehen, da frage ich mich, was hat mehr Gewicht? Wenn ich auf unser hohes Gut in Bayern, den Schutz des Eigentums schaue, werden nicht nur Biotope zerstört, sondern auch massiv die Eigentümer geschädigt.
NIcht nur Landwirte müssen Insektenschutz leisten
Ein Vorschlag wurde durch den Geschäftsführer Hans Rebelein an den Landrat herangetragen: „Wir haben zusammen mit der Stadt Bad Staffelstein bereits Blühflächen angelegt. Dies könnte auch auf Landkreisebene gemacht werden.“ Vor allem die kleinen Flächen, die sonst schwierig zu bewirtschaften sind und innerhalb der Städte liegen wären hier beispielsweise geeignet. Landrat Meißner nahm den Vorschlag wohlwollend auf und sagte zu, sich um Saatgutspender zu kümmern. Die Patenschaft werde er persönlich übernehmen.
Zum Abschluss erinnert unser Kreisobmann an die Bekämpfung von Giftpflanzen wie das Jakobskreuzkraut, welches sich an den Straßenrändern immer mehr verbreite und sich in die angrenzenden Flächen ansiedelt. Diese giftigen Neubürger sind eine große Gefahr für Rinder, Pferde, Ziegen und Schafe. Die Kommunen sowie der Kreisbauhof dürfen dies nicht außer Acht lassen und sollen die betroffenen Straßenränder entsprechend zeitig mulchen.
Hier geht es um Tierschutz und Tierwohl, beides ist unseren Bauern in die Wiege gelegt.