Eine Falle für einen Biber
© BBV

Biberschäden dem Landratsamt melden

Meldeformuar steht zum Herunterladen bereit

30.01.2015 | Der BBV-Kreisverband Lichtenfels empfiehlt, Schäden, die vom Biber verursacht werden, schriftlich an die Untere Naturschutzbehörde zu melden.

Es wird seit mehreren Jahren immer wieder über die zunehmenden Schäden durch Biber an landwirtschaftlichen Kulturen, Waldflächen und Fischteichen geklagt. Es sind inzwischen auch zahlreiche kleinere Gewässer im Landkreis Lichtenfels vom Biber besiedelt.

Der tatsächliche Umfang der Biberschäden sowie der mit der Schadensabwehr verbundene Aufwand im Landkreis Lichtenfels ist bisher nur unzureichend bekannt, da vermutlich nicht alle Schäden offiziell gemeldet wurden. Mit der Erfassung aller Schäden im Landkreis soll ein Überblick gewonnen werden, um dann mit den zuständigen Behörden und Politkern über das weitere Vorgehen diskutieren zu können.  

Daher werden alle betroffenen Grundstückeigentümer gebeten, den anhängenden Erfassungsbogen auszufüllen und an die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Lichtenfels zu senden. Bitte geben Sie den Melde-und Erfassungsbogen auch an andere Grundstückseigentümer weiter.

Hier finden Sie den Melde- und Erfassungsbogen für Biberschäden: