Eigentümer über die Ortsumgehung Mainroth aufgeklärt
Bauern stimmen mit Einwendungen zu
Mainroth Die seit langem geforderte Ortsumgehung um Mainroth wird nun endlich geplant. Täglich fahren durch den kleinen Ort viele LKW und Autos. „Du kannst am Tag nicht einmal über die Hauptstraße laufen, weil ständig Verkehr kommt“, mahnen die Anwohner schon lange an. Jetzt steht der vorläufige Bauplan fest.
Der Bayerische Bauernverband hat hierzu über Fragen der Grundinanspruchnahme und Entschädigung betroffene Eigentümer und Bewirtschafter aufgeklärt. Torsten Gunselmann –Schätzer beim Bayerischen Bauernverband- stellte die Planungen der Ortsumgehung den Leuten vor. Alexander Hahn hat über rechtliche Möglichkeiten referiert. Direktor Dr. Böhmer klärte über Entschädigungsfragen auf.
Die Auslegungsfrist läuft seit 01.10.2020 bis 02.11.2020. In dieser Zeit können -nach vorheriger Anmeldung- in der Stadt Burgkunstadt oder im Internet bei der Regierung von Oberfranken die Unterlagen eingesehen werden. Anschließend haben die Bürger die Möglichkeit bis spätestens zum 02.12.2020 Einwendungen zu erheben.
„Die Landwirte sind grundsätzlich für eine Ortsumgehung um Mainroth“, erklärte der Ortsobmann Günter Knorr, „jedoch besteht bei der jetzigen Planung noch wesentlicher Optimierungsbedarf!“ Die Planungen zur Unter- und Überführung der neuen geplanten B289 werden grundsätzlich von den Landwirten abgelehnt. Die geplante Unterführung, die von Mainroth aus über die Bahnstrecke durch die B289 führt, ist aus landwirtschaftlicher Sicht eine Fehlplanung.
Der ganze landwirtschaftliche Verkehr würde durch Mainroth über die Hollache zur Bahn und durch die Unterführung der B289 zu den Feldern zusammengeführt werden. Eine moderne Landwirtschaft kann über diese Zufahrt aufgrund der steigenden Größe der landwirtschaftlichen Maschinen und der engen Dorfstraßen nur mit erheblichen Problemen kommen. Anstatt einer Unterführung fordern die Landwirte, dass bei der Sandgasse eine Überführung über die Bahn und die neu geplante B289 gebaut wird. Dadurch könnte der landwirtschaftliche Verkehr aus Mainroth herausgenommen werden ohne die Bewohner zu belästigen.
Durch diese Planänderung könnte auch der zweiten Forderung Rechnung getragen werden. Denn die Landwirte sind der Meinung, dass die derzeitig geplante Straße zu hoch aufgeschüttet wird. Laut Planung ist derzeit ein Damm mit 6 m Höhe geplant. Dieser Damm ist den Betroffenen zu hoch, da die gesamte Sicht in Richtung Maintal für die Landwirte und Bürger versperrt wird. „Wir fordern deshalb eine Reduzierung des Straßendammes um mindestens 3 m“, so der Ortsobmann. Positiver Nebeneffekt wäre, dass dies Kosten einsparen würde und die exponierte Lage der Straße verbessert.“
Des Weiteren wird gefordert, dass die -Retentions – und Kompensationsflächen verkleinert werden. Es stellt sich die Frage, ob ein weiterer Hochwasserschutz überhaupt nötig ist, da durch den Kies- und Sandabbau auch weiterhin ganz automatisch Rückhalteflächen im Trassenbereich entstehen. Außerdem sollen alle öffentlichen Feldwege, die im Zuge der Ortsumgehung entstehen, breit genug für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge sein. „Ein dauerhafter Belag aus z.B. Teer wäre wünschenswert“, merkte ein Landwirt zum Schluss noch an.
Abschließend wies der Geschäftsführer Hans- Rebelein noch darauf hin, dass der Bauernverband die rechtliche Vertretung der Grundstückseigentümer und die Unterstützung bei Stellungnahmen übernehmen kann, wenn dies gewünscht wird.
Unterstützung bei Stellungnahmen und Entschädigungsfragen
Hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, eine Stellungnahme wegen der Ortsumgehung in Mainroth an die Stadt Burgkunstadt zu schreiben. Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Ihr Ortsobmann Herr Knorr hat bereits für ihren Ortsverband eine Stellungnahme zusammen mit dem Verband geschrieben. Zudem ist die angehängte Pressemitteilung an die Zeitung gegangen.
Noch ist Zeit das Bauvorhaben beeinflussen zu können. Die Auslegungsfrist läuft seit 01.10.2020. Wenn Sie noch eine Einsichtnahme in die Pläne wollen, dann können Sie sich die Pläne im Internet anschauen. Link: https://stbabt.bayern.de/strassenbau/planfeststellungen/aktuell/p1/index.html
Wenn Sie irgendwelche Einwände oder Verbesserungsvorschläge haben, dann wenden Sie sich bis spätestens 02.12.2020 an die Stadt Burgkunstadt, Vogtei 5, 96224 Burgkunstadt.
Betrachten Sie dabei Ihre Grundstücke und die neue Straßenführung. Haben Sie Einschränkungen in die Zufahrt zu Ihrem Grundstück, wird die Entwässerung zum Problem, haben Sie Bewirtschaftungserschwernisse zu tragen oder müssen Sie noch für anfallende Lasten entschädigt werden? Welche Flurstücke sind betroffen? Wie wirkt sich die geplante Straße auf Ihren Betrieb aus? Schränkt Sie der geplante Straßendamm mit Schatten ein? Werden Ihre Felder zu klein um diese zu bewirtschaften? Haben Sie Wünsche und Anregungen, die im Plan berücksichtigt werden sollen? Können andere Ausgleichsflächen verwendet werden? Wie wirkt sich der Bau auf das Hochwasser auf? Was bedeutet das Vorhaben für das Dorf?
All das können Sie in Ihre Stellungnahme schreiben. Benötigen Sie hierfür von uns Schützenhilfe, dann wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbands Lichtenfels unter der Nummer 09573/3108090. Wir werden Sie bei der Erstellung unterstützen. Die Stellungnahmen sollen so zeitnah wie möglich erfolgen.
Hierfür benötigen wir von Ihnen eine kurze Betriebsbeschreibung, die betroffenen Flurnummern, die durch den Straßenbau eingeschränkt werden und die Art und den Umfang der Erschwernisse, die kommen. Betrachten Sie hierfür die Grundstücke und die geplante Straßenführung genau.
Zudem sind wir vom Bayerischen Bauernverband durch unsere Strukturen mit Schätzern, Rechtsanwälten und Fachberatern gut besetzt, um auf jegliche Situationen reagieren zu können. Wir übernehmen neben dem Erstellen von Stellungnahmen, sogar die Verhandlungen für Entschädigungssätze durch unseren Rechtsanwalt Herrn Hahn. Zudem spielt uns bei dem Ganzen noch unsere langjährige Erfahrung mit verschiedenen Bauvorhaben in die Karten.
Sollten Sie eine rechtliche Vertretung wünschen, dann wenden Sie sich an Herrn Hahn unter der 0951/96517116. Zudem benötigt Herr Hahn von ihnen die ausgefüllte Vollmacht die Sie an ihn bzw. an uns zurückschicken müssen.