Geflügelpest in Franken angekommen
Vorbereitungen treffen!
Im Landkreis Haßberge sind drei tote Schwäne aufgefunden worden. Die Untersuchung im Labor ergab, dass Sie den Geflügelpest-Virus vom Typ H5N8 in sich tragen. Das Landratsamt Haßberge hat entsprechend eine Allgemeinverfügung erlassen um die Nutztiere vor Schäden zu schützen.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung tritt am 26. Januar 2021 in Kraft. Sie gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Insbesondere für den Landkreis Haßberge wurde eine allgemeine Stallpflicht erlassen.
Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Es gelten die Bestimmungen der Geflügelpest-Verordnung, soweit die Allgemeinverfügung keine weitergehenden Maßnahmen anordnet. Das Landratsamt weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Allgemeinverfügung und der Geflügelpest-Verordnung mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Aufgund der räumlichen Nähe weisen wir unsere Mitglieder drauf hin, dass Sie sich auf eventuelle Einschränkungen vorbereiten sollen. Insbesondere sollen die Gebäude auf eine eventuell kommende Stallpflicht vorbereitet werden, damit die Auflagen eingehalten werden können. Dies dient nicht nur zu ihrem Schutz, sondern auch dem Schutz ihrer Tiere. Sollte eine Allgemeinverfügung kommen, betrifft dies nicht nur Landwirte, sondern auch Privatleute.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bayerischerbauernverband.de/gefluegelpest