Neuausweisung der Roten und Gelben Gebiete
Detailkarten Gebiet Coburg und Lichtenfels zum Download
BBV kritisiert Entwurf der Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung scharf
Im Rahmen der Verbändeanhörung zur Ausführungsverordnung der Düngeverordnung (AVDüV) hat das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine überarbeitete Kulisse der nitratsensiblen (nitratbelasteten) und eutrophierten (phosphatbelasteten) Gebiete (rote bzw. gelbe Gebiete) nach Düngeverordnung vorgelegt. Mit der Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift kommt Deutschland der Brüsseler Kritik an der bisherigen Abgrenzung nach.
Der Bayerische Bauernverband wurde über die neuen Karten erst am Dienstag Nacht informiert.
Stellungnahme der Geschäftsstelle
Mittlerweile wurden die Roten bzw. die gelben Gebiete – also landwirtschaftlich genutzten Flächen, auf denen die Düngung der landwirtschaftlichen Kulturen mit Bewirtschaftungsauflagen stark eingeschränkt sind, schon wieder neu ausgewiesen. „Dies ist das dritte Mal seit 2017. Das dritte Mal innerhalb von 5 Jahren!“, gibt der Geschäftsführer des Bayerischen Bauernverbands Lichtenfels Gabriel Lieb zu bedenken. Neben der neuen Düngeverordnung vom Jahr 2020 ändert sich somit wieder die Düngungsgrundlage der Landwirte. Für fast jedes Feldstück muss inzwischen eine Düngebedarfsermittlung gemacht werden, mit der die maximal mögliche Düngemenge aufs Kilogramm genau bestimmt wird.
„Leider wurde aus der bisherigen Misere noch nichts gelernt. Fehlerhafte Messstellen, fehlende Netzstellendichte und die damit verbundene lückenhafte Datengrundlage sind nur zwei Probleme, die bei der neuen Ausweisung der Gebiete den Landwirten aufs Gemüt schlagen.“, stellte der Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbands klar. Dazu kommt noch die ständige Änderung des Status der Feldstücke. Einmal rotes Gebiet, dann wieder nicht, dafür aber gelbes Gebiet und jetzt rotes und gelbes Gebiet. Wer soll da noch den Überblick behalten?!
Der Bayerische Bauernverband sieht daher die mit der Neuabgrenzung einhergehende Ausweitung der nitratsensiblen Gebiete äußerst kritisch. Für unsere Landwirte ist es nicht hinnehmbar, dass weiter keine flächendeckende und ordentliche Binnendifferenzierung durchgeführt werden kann. Außerdem wird weiterhin ein Geheimnis aus der Lage und den Daten, insbesondere der neu angelegten und der rausfallenden Nitratmessstellen gemacht. Das ist kein transparentes Verfahren. Alleine um die geforderte Zahl von 1500 Messstellen zu erreichen müssen in Bayern bis 2024 noch rund 830 zusätzliche Messstellen geschaffen werden.
„Für eine nachvollziehbare Gebietsabgrenzung bräuchte es vor allem ein ausreichendes und fachlich geeignetes Messnetz, brauchbare Messstellen sowie Ausnahmen für Betriebe mit gewässerschonender Wirtschaftsweise.“, so der Kreisobmann weiter, „Gerade in Zeiten, in denen die Versorgungssicherheit durch die heimische Landwirtschaft sichergestellt werden soll, ist eine Benachteiligung der Betriebe, die ordentlich wirtschaften und trotzdem Bewirtschaftungsauflagen bekommen, nicht hinnehmbar!“
Auf der Internetseite des Bayerischen Bauernverbandes können für eine grobe Einschätzung, ob man als Landwirt betroffen ist oder nicht, die überarbeiteten Karten schon jetzt eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.bayerischerbauernverband.de/themen/landwirtschaft-umwelt/verbaendeanhoerung-zur-ausfuehrungsverordnung-der-duengeverordnung
Weitere Information und die herunterladbaren Karten
Sicherheitshalber weisen wir darauf hin, dass wir die vom Landwirtschaftsministerium gewählte jetzige Benennung der Detailkarten als komplett untauglich und nicht nachvollziehbar erachten. Dies haben wir dem StMELF bereits mitgeteilt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass im Rahmen der Verbändeanhörung keinerlei Begründungen zur Gebietsausweisung sowie Hintergrundinformationen zu Messstellen oder Messswerten zur Verfügung stehen.
Wir möchten erneut darauf hinweisen, dass sich eine Mitteilung mit ausführlichen Informationen zur Neuabgrenzung der roten und gelben Gebiete in Erarbeitung befindet.
Nachfolgend sind die Karten herunterladbar.