Agrardieselantrag
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Agrardieselantrag - letzter Termin 30.09.2021 !

Geänderte Online-Antragstellung

06.09.2021 | Die bisherige Antragstellung online mit zusätzlichem Versand eines komprimierten Antrags an die Agrardieselstelle gibt es für das Verbrauchsjahr 2020 nicht mehr. Daher wird die Antragstellung in Papierform in diesem Jahr wohl die unkomplizierteste und schnellste Variante sein.

Kleine Änderungen im Antrag gegenüber dem Vorjahr im „Papierantrag“

Der Punkt „Registereintragung“ muss von Einzelunternehmen und GbRs nicht ausgefüllt werden.

Unter dem Punkt „Steuerdaten“ ist Ihre Steueridentifikationsnummer einzutragen (also nicht die Steuernummer und auch keine Umsatzsteuer-ID).

Schicken Sie den Papierantrag bis 30.09.2021 (Eingang beim Zoll!) an

Hauptzollamt Landshut
Agrardieselstelle
Postfach 1632
94006 Passau

 

Agrardieselantrag für Verbrauch 2020 - Kurzform

Agrardieselantrag für Verbrauch 2020 - ausführlicher Antrag

Neues System bei der Antragstellung mittels EDV

Nur für Mitglieder, die den Ehrgeiz haben sich schon heuer mit der deutlich komplizierteren Antragstellung über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls (BuG-Portal) zu beschäftigen, sind die nachfolgenden Informationen bestimmt:

Ab dem Jahr 2021 (Beantragung für das Verbrauchsjahr 2020) wird die Online-Antragstellung nämlich über das Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung erfolgen.

Die Registrierung im BuG-Portal des Zolls ist grundsätzlich ohne ELSTER-Zertifikat, aber mit E-Mail-Adresse und Passwort, möglich. Die „vereinfachte Registrierung“ ist eine Serviceleistung des BuG-Portals, deren Nutzung für Landwirte empfohlen wird, die dem Hauptzollamt bis Anfang Dezember 2020 die E-Mail-Adresse und die entsprechende Agrardieselnummer mitgeteilt haben und am 04.01.2021 eine entsprechende E-Mail mit Link erhalten haben.

ABER:
Die rechtlich notwendige Hinterlegung des ELSTER-Zertifikates muss nach der „vereinfachten Registrierung“ nachgeholt werden, um die digitale Dienstleistung “Agrardieselentlastung“ nutzen zu können. Der erwähnenswerte Vorteil, den die „vereinfachte Registrierung“ den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bietet, liegt darin, dass die Zollverwaltung auf diese Weise im Vorfeld der erstmaligen Antragstellung über das BuG-Portal die vorhandenen Datensätze den aktiven Antragstellern zuordnen kann. Unter anderem können während der Antragstellung die Vorjahresdaten, wie z. B. Restbestände oder Fahrzeugdaten, in der Dienstleistung angezeigt werden.

Ein ELSTER-Zertifikat ist vor der Antragstellung (Dienstleistung „Agrardieselentlastung“) im Konto des BuG-Portals zu hinterlegen, damit eine rechtsverbindliche Steueranmeldung digital abgegeben werden kann.

Dabei ist für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bei der Nutzung der Dienstleistungen im BuG-Portal darauf zu achten, dass ein für das jeweilige Unternehmen gültiges ELSTER-Zertifikat vorliegt. Falls ein ELSTER-Zertifikat nicht vorliegt, müssen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in der Registrierung bei „Mein ELSTER“ unter www.elster.de ein Zertifikat für eine Organisation (Arbeitgeber, Unternehmer, Verein) erstellen.

Weitere Informationen zur Erstellung eines ELSTER-Zertifikates finden Sie unter www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl

 

Agrardiesel – Verwendung von ELSTER bei der Online-Antragstellung

Die Hauptschwierigkeit lag dabei wohl nicht beim Anlegen eines Kontos im BuG-Portal selbst, sondern beim Hinterlegen eines ELSTER-Zertifikats. Dieses ist erforderlich, damit der Agrardieselantrag rechtswirksam gestellt werden kann.

Welches ELSTER-Zertifikat ist nötig?

Es wurde vom Bayerischen Landesamt für Steuern klargestellt, dass für die Antragstellung beim Zoll ein ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich ist. Ein persönliches ELSTER-Zertifikat, das mit der steuerlichen Identifikationsnummer erstellt wurde, ist nicht ausreichend. Auch kann der Personalausweis dafür nicht verwendet werden.

Was muss bei der Beantragung eines ELSTER-Organisationszertifikats beachtet werden?

Im ELSTER-Portal muss dazu ein Benutzerkonto erstellt werden. Beim Unterpunkt „Personalisierung“ ist dann „Für eine Organisation (Arbeitgeber, Unternehmer, Verein)“ anzukreuzen.

Wie funktioniert die Nutzung des ELSTER-Organisationszertifikats beim Zoll?

Nachdem sich der Nutzer auf dem BuG-Portal eingewählt hat, wird er bezüglich der Nutzung des ELSTER-Organisationszertifikats zu ELSTER weitergeleitet. Dort muss er sein ELSTER-Organisationszertifikat auswählen und die dafür vergebene PIN eingeben.

Danach gelangt er zum Unterpunkt „Bestätigung der Datenweitergabe“. Hier ist es wichtig, dass beim Tätigkeitsbereich „Land-und Forstwirte“ voreingetragen ist. Sollte das nicht der Fall sein, so sollte man sich mit dem zuständigen Finanzamt oder seinem Steuerberater in Verbindung setzen, um eine entsprechende Eintragung zu veranlassen.

Bei der Frage der Tätigkeit/Rechtsform gab es zuletzt Schwierigkeiten, weil hier bei der Finanzverwaltung und beim Zoll unterschiedliche Begrifflichkeiten hinterlegt sind. So sind die Antragsteller beim Zoll beispielsweise nicht als „Land- und Forstwirte“ sondern als „Einzelunternehmen“ oder „e.K.“ gespeichert.

Im Zuge der Nutzung eines ELSTER-Organisations-Zertifikates erkennt das BuG-Portal jetzt, dass die Tätigkeit/ Rechtsform der Finanzverwaltung nicht der Bezeichnung der Rechtsform beim Zoll entspricht und wandelt diese automatisch um.

Eigenes ELSTER-Organisationszertifikats und ELSTER-Zertifikat des Steuerberaters möglich?

Es wurde außerdem bestätigt, dass das eigene ELSTER-Organisationszertifikat keine Auswirkungen auf das Mandatsverhältnis mit dem Steuerberater hat.

Weitere Informationen

Ausführliche und weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich erhalten Sie auf der Internetseite des Zolls.