Fortbildungszeiträume PSSK
© Bayerischer Bauernverband
Alle drei Jahre ist eine Fortbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde erforderlich!

Neue Termine für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Wintertermine

22.11.2019 | Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen.

Viele Sachkundige stellen sich derzeit die Frage, wann sie wieder eine Fortbildung besuchen müssen. Die Antwort darauf finden Sie auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises.
Steht dort beispielsweise bei "Beginn erster Fortbildungszeitraum" das Datum 01.01.2013 - beginnt der dritte Fortbildungszeitraum am 01.01.2019 und endet am 31.12.2021. Entscheidend ist das Datum!

Der Bayerische Bauernverband bietet gemeinsam mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilferinge, dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und dem Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder diese Fortbildung an.

 

© BBV Sachkundenachweis Scheckkarte

Folgende Termine sind im Kreisverband Oberallgäu und Lindau für diesen Winter geplant:

Datum

Uhrzeit

Veranstaltungsort

08.01.20

09:00

Gasthof Hirsch, Tiefenberg 13, 87527 Ofterschwang

13.01.20

09:00

Vereins- und Gästehaus Petersthal, Thalstr. 25, 87466 Oy-Mittelberg

16.01.20

09:00

Gasthof Adler, Harbatshofen 62, 88167 Stiefenhofen

03.02.20

09:00

Gasthaus Kapitel, Marktplatz 5, 87487 Wiggensbach

05.02.20

09:00

Gasthof zum Löwen, Allgäustr. 58, 88138 Niederstaufen

20.02.20

09:00

Gasthaus Alpsee, Seestr. 14, 87509 Immenstadt

Die Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen! 
Die Kursgebühr inklusive Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 35,00 € (umsatzsteuerbefreit) pro Teilnehmer/in.

Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Personalausweis und Ihren Sachkundeausweis zur Fortbildung mit.