Hochwasserhilfe Juli 2021
Hilfe für Betroffene
Die Flutkatastrophe hat in mehreren Regionen die Ernte und die Futtervorräte vernichtet, Vieh ist ertrunken sowie Gebäude und Landtechnik zerstört. Felder und Wiesen sind mit Geröll und Müll übersät. Schnelle Hilfe ist nötig! Der Bauernverband hat deshalb zusammen mit der Schorlemer-Stiftung eine Spendenaktion für landwirtschaftliche Betriebe gestartet, die von der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und in Teilen Bayerns und Sachsens betroffen sind.
Spendenkonto:
Kontoinhaber: Schorlemer-Stiftung des Deutschen Bauernverbandes
IBAN: DE57 3806 0186 1700 3490 43
BIC: GENODED1BRS
Zweck: Hochwasserhilfe Juli 2021
Die Spenden kommen vollständig bei den Betroffenen an und sind steuerlich abzugsfähig. Bitte geben Sie als Spender dafür Namen und Anschrift vollständig an.
Ergänzende Informationen
Bäuerlicher Hilfsdienst e.V.:
In Bayern von der Flutkatastrophe betroffene, bäuerliche Familienbetriebe sollten sich bitte an ihre Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes wenden, wenn sie gravierende Schäden erlitten haben. Der Bäuerliche Hilfsdienst e.V. will als Hilfsorganisation hart betroffene Bauernfamilien unterstützen: www.bayerischerbauernverband.de/hilfsdienst. Das kann regional über die Geschäftsstelle und den Kreisverband bekannt gemacht werden.
Ein Spendenaufruf für den Bäuerlichen Hilfsdienst ist aktuell nicht vorgesehen, da jede finanzielle Unterstützung aktuell am besten an die Schorlemer Stiftung als bundesweite Spendenaktion des Berufsstands passender ist.
Geplante Hochwasserhilfe des Bundes:
Der DBV hat sich angesichts der im Einzelfall sehr hart betroffenen Landwirtschaftsbetriebe und Winzerbetriebe heute per Schreiben an Bundeskanzleramtschef Dr. Helge Braun und an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gewandt, auch die Land- und Forstwirtschaft bei der geplanten Hochwasserhilfe des Bundes zu berücksichtigen.
Bayerisches Kabinett beschließt Soforthilfen für Hochwassergeschädigte
Die Bayerische Staatsregierung stellt zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden einen Finanzrahmen von bis zu 50 Mio. Euro bereit.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.