Insektenschutzgesetz
Bewertung und weiteres Vorgehen von Bezirkspräsident Stefan Köhler
Auch wenn einige der überzogenen Vorschläge und Verbote von Bundesumweltministerin Svenja Schulze entschärft werden sollen, ist das Paket weiterhin völlig überzogen und verlässt den Weg kooperativen Umwelt- und Naturschutzes.
Einige Vorgaben wären mit dem jetzigen Vorschlag nur aufgeschoben, aber nicht aufgehoben. In einem Brief an unsere Bundestagsabgeordneten fordere ich, noch deutlich nachzulegen. Bayern muss sich im Bundesrat noch mehr Verbündete suchen, um Pflanzenschutzverbote auf großer Fläche zu verhindern. Ohne massive Veränderungen des Gesetzesvorhabens müssen die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition den Gesetzentwurf platzen lassen.
Das geplante Gesetz ist aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes nach wie vor unausgewogen und viel zu einseitig auf die Landwirtschaft ausgerichtet. "Insektenschutz geht alle an, auch Wirtschaft, Verkehr, Kommunen, Kirchen und Bürger. Diese Diskussion hatten wir schon beim bayerischen Volksbegehren Artenschutz und auch auf Bundesebene. Will man die Verantwortung allein auf die Landwirte abschieben?
Die Politik ist gerade dabei, ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren. Ich erinnere an die Broschüre zu Fragen und Antworten zu FFH und Vogelschutzgebieten des Bayerischen Umweltministeriums aus 2004. Dort heißt es:
„Die bisher ausgeübte ordnungsgemäße land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung bleibt weiterhin möglich. Beschränkungen dieser Nutzung erfolgen nur gegen angemessenes Entgelt.“
Deshalb haben wir als fränkische Bezirkspräsidenten bereits im September 2019 Bundestagsabgeordnete der CSU aufgefordert, das gesamte Insektenschutzpaket zu stoppen. Wörtlich forderte ich:
„Wir hoffen, dass Sie sich als Bundestagsabgeordnete aus unserer Region ernsthaft mit den Themen befassen und diesem Spuk ein Ende setzen.“
Daran muss sich das Insektenschutzpaket messen lassen. Profilierungsversuche von BM Svenja Schulze dürfen nicht den Weg des kooperativen Umwelt- und Artenschutzes über KULAP und VNP torpedieren. Genauso wenig dürfen die Schutzgebietsverordnungen für Naturschutzgebiete nach nationalem Recht, wie z.B. „Mainaue bei Augsfeld“, nicht durch Bundesgesetz unterlaufen werden. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten läuft über Rechtsverfahren der Regierung von Unterfranken. Dabei wurden die notwendigen Verbote zugunsten des Naturschutzes gegen die Belange der Betroffenen z.B. Landwirte abgewogen. In der Regel bleibt der ordnungsgemäße Ackerbau erlaubt und damit auch Düngung und Pflanzenschutz. Das kann und darf nicht einfach per Bundesgesetz ausgehebelt werden.
In den Vogelschutzgebieten, z.B. für die Wiesenweihe, arbeiten Umweltverbände, Behörden und Landwirte erfolgreich zusammen. Wozu braucht es da Verbote von Bundesebene oder eine Öffnungsklausel für neue Vorschriften durch die Länder?
Sprechen auch Sie Ihre Bundestagsabgeordnete insbesondere von SPD und CSU an und unterstützen Sie unsere Forderungen nach kooperativen Umwelt- und Artenschutz statt undifferenzierter Gesetze auf Bundesebene!
Stefan Köhler
Bezirkspräsident