Passierschein-Corona
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Passierschein für Mitarbeiter/mitarbeitende Familienangehörige

Ausgangsbeschränkungen aufgrund von Corona

23.03.2020 | Bei einer möglichen Polizeikontrolle ist es von Vorteil, wenn ein Passierschein vorgezeigt werden kann. Eine Bestätigung für Ihre mitarbeitende Familienangehörige bzw. Mitarbeiter finden Sie hier! 

In Bayern gelten seit 21.03.2020 0.00 Uhr erhebliche Ausgangsbeschränkungen. Damit haben Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich zu Hause zu bleiben, außer es liegen triftige Gründe vor. Ein solcher triftiger Grund liegt bspw. vor, für den Weg im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Damit sind auch die Wege erfasst, die Landwirte oder deren Mitarbeiter zu Zwecken der Feldbestellung oder des Verkaufs von landwirtschaftlichen Produkten oder Mitarbeiter zum Arbeitsplatz zurücklegen müssen. 

 

Passierschein für mitarbeitende Familienangehörige