Schlepper mit Güllefass
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Verschiebung der Sperrfrist auf Grünland 2022/2023

Veränderten Ausbringzeitraum beachten!

18.10.2022 | Verschiebung um zwei Wochen!

Auf Antrag des Bauernverbandes für den gesamten Regierungsbezirk Unterfranken die Sperrfrist für die Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau in Grünen und Gelben Gebieten um zwei Wochen verschoben.

Hierzu wurde eine Allgemeinverfügung nach § 6 Abs. 10 Satz 1 Düngeverordnung erlassen.

  • Für Flächen im Roten Gebiet bleibt die Sperrfrist beim 01. Oktober 2022 bis einschließlich 31. Januar 2023.
  • Für Flächen im Grünen und Gelben Gebiet beginnt die Sperrfrist heuer am 15. November 2022 und gilt bis einschließlich    14. Februar 2023.

Bitte beachten Sie diese neuen Termine bei der Planung ihrer Gülleausbringung.


Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für das Verbot, Düngemittel auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Boden auszubringen; sowie für die Einhaltung der N-Obergrenzen.