Mitgliederversammlung
zum Thema Volksbegehren Artenschutz
Das Volksbegehren Artenschutz und der daraus erstandene Gesetzesentwurf erhitzt nach wie vor die Gemüter der Landwirte. Darum kamen rund 150 Bäuerinnen und Bauern in den Miesbacher Bräuwirt, um sich über die Diskussion mit Anton Kreitmair darüber zu informieren, wie sich der Verlauf des Volksbegehrens ab Oktober letzten Jahres darstellte und wie und aus welchen Gründen der BBV darauf reagierte. Ebenso führte Präsident Kreitmair aus, wie die Arbeit der „Runden Tische“ ablief und welche Vorteile und Chancen der Bauernverband in der Übernahme des Gesetzentwurfes mit dem dazugehörigen Begleitgesetz sieht. Voraussetzung ist aber nun die Würdigung und Umsetzung der geforderten und vom Verband stets geradlinig vertetenen und geforderten Positionen. Die Landwirtschaft, die am runden Tisch in den Dialog miteinbezogen wurde, darf jetzt im Anschluss nicht übergangen werden. Jetzt gilt es, Versprechen zu halten und einen gemeinsamen Weg zu finden und zu gehen. Das Thema des Volksbegehrens muss eine gesamtgesellschaftiche Aufgabe sein, bei dem beispielsweise auch Städte und Kommunen Beiträge dazu leisten und mit guten Beispiel vorangehen können. Eines aber betont Kreitmair ganz klar: Eine schleichende Enteignung darf das Volksbegehren nicht zum Ziel und zur Folge haben. Der Schutz des Eigentums muss bewahrt und geachtet werden.
Kreitmair ging auf die Fragen und Anmerkungen der interessierten Zuhörer ein, die nach der dreistündigen Versammlung mit vielen neuen Informationen und Perspektiven den Heimweg antraten.
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