Walzverbot
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Walzverbot erst nach dem 1. April

Allgemeinverfügung zum Walzen von Grünland

12.03.2024 | Außerhalb der Wiesenbrütergebieten ist per Allgemeinverfügung von der Regierung von Oberbayern das Walzen von Grünland im Landkreis Miesbach und den benachbarten Landkreisen bis einschließlich 1. April 2024 erlaubt

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