Söder in Herrsching
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Ministerpräsident Söder verkündet Rücknahme der Karte

Gewässerrandstreifen Rücknahme der Karte

Notwendige Korrektur durch Ministerpräsidenten erreicht

03.12.2019 | Sechzig empörte Landwirte geben Einwendungen direkt beim Wasserwirtschaftsamt ab.
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Traktoren auf dem Weg zum Wasserwirtschaftsamt Ansbach

Ministerpräsident Söder verkündet Rücknahme der Karte


Auf der Landesversammlung des Bayerischen Bauernverbandes am 30. November 2019 verkündet Ministerpräsident Dr. Markus Söder: "Die Karte zu den Gewässerrandstreifen ist fehlerhaft. Sie wird nächste Woche komplett zurückgezogen."
Diese notwendige Korrektur konnte aufgrund des öffentlichen Drucks und des gemeinsamen Einsatzes der Bauern erreicht werden.

Seit dem 7. November können Landwirte über iBALIS die geplante Gebietskulisse der gesetzlichen Gewässerrandstreifen einsehen. Weder der Bauernverband noch die Landwirte als Bewirtschafter und die Grundeigentümer  wurden über diese Kartenveröffentlichung vorab von den zuständigen Ministerien informiert.
Deshalb hat der Bauernverband kurz nach Bekanntwerden dieser fehlerhaften Kartenkulisse seine Mitglieder informiert und Hilfestellungen gegeben, z.B. eine Mustereinwendung.
Dies haben am 22.11.2019 in Ansbach rund 60 Landwirtinnen und Landwirte aus drei Landkreisen getan. Sie sind mit ihren Traktoren zum für sie zuständigen Wasserwirtschaftsamt in Ansbach gefahren, um dort persönlich ihre Einwendungen abzugeben. Behördenleiter Thomas Keller empfing die Landwirte vor seiner Behörde und lud alle spontan in sein Haus zum Dialog ein, um sich die Kritik und die Sorgen der rund 60 Bäuerinnen und Bauern anzuhören. Dass die Landwirte bislang noch nicht vorab vom Landwirtschaftsministerium informiert wurden, war auch dem Wasserwirtschaftsamt nicht bekannt.
Zum Schluss nahm Behördenleiter Keller und seine Mitarbeiter die mitgebrachten Einwendungen entgegen. Die Bauern machten auch deutlich, dass sie die Versäumnisse nicht originär bei der Wasserwirtschaftsverwaltung und ihren Mitarbeitern sehen, die ihrem behördlichen und fachlichen Auftrag der Ministerien in München nachkommen müssen. Vielmehr sehen die Landwirte die Verantwortung bei der Politik und den Ministerien in Bayern.
Die BBV Kreisobmänner Erwin Auernhammer aus Weißenburg und Jürgen Dierauff aus Neustadt/Aisch-Bad-Windsheim sowie der stellvertretende Kreisobmann Karlheinz Brand aus Ansbach wiesen deutlich auf die Probleme durch diese voreilige, fehlerhafte Veröffentlichung ohne rechtzeitige Information und Einbeziehung der Landwirte und Eigentümer hin. Die Verärgerung bei den Bäuerinnen und Bauern ist enorm und die Befürchtungen aufgrund der desaströsen Kommunikation seitens der zuständigen Ministerien, der noch immer nicht im Detail bekannten Auflagen und Einschränkungen in der Bewirtschaftung und beim Eigentum ist berechtigt. Die gesetzlichen Grundlagen sind zwar seit dem 1. August 2019 in Kraft, aber bis heute fehlen die konkreten Vorgaben im Detail. Viele Fragen zu möglichen Auswirkungen auf die Bewirtschaftung, weitere künftige Auflagen, die korrekte Mehrfachantragstellung im Mai 2020 und negativen Folgen für den Wert des betroffenen Grund und Bodens sind unbeantwortet.