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LKK zahlt Prämie

Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen

17.08.2021 | Mitglieder der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) können eine Prämie beantragen, wenn sie im abgelaufenen Kalenderjahr länger als drei Kalendermonate dort versichert waren und keine Leistungen für sich und ihre über 18 Jahre alten mitversicherten Angehörigen in diesem Kalenderjahr beansprucht haben.

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