Kernsperrfrist
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Verschiebung der Kernsperrfrist auf Grünland 2019/2020 genehmigt!

Änderung der Frist beachten! Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg

15.10.2019 | Nach § 6 Abs. 10 der Düngeverordnung besteht die Möglichkeit, die Kernsperrfrist für die Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern auf Grünlandflächen und Feldfutterbau zu verschieben. Wir haben die Verschiebung der Sperrfrist beantragt. Dem Antrag wurde vom AELF Karlstadt stattgegeben.

Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln auf Grünlandflächen in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg wurde auf die Zeit vom 15.11.2019 bis 14. Februar 2020 festgelegt. Die Sperrfrist für Ackerflächen gilt grundsätzlich für den Zeitraum bis 31. Januar 2020. Für Festmist von Huf- und Klauentieren und Kompost ist die Sperrfrist vom 15.12.2019 bis 15.01.2020. Die Bestimmungen der DVO sind zu beachten.

Begründung:

Durch die starke Trockenheit und Hitze in diesem Jahr war eine Gülledüngung lange Zeit nicht sinnvoll. Aufgrund der Niederschläge im September und Oktober ist ein nennenswerter Grünlandaufwuchs vorhanden, der noch geerntet werden soll. Die Futterknappheit auf den Betrieben durch Trockenheit und Hitze im Sommer kann durch den Aufwuchs im goldenen Herbst gemindert werden. In den letzten Jahren ist im November selten Frost aufgetreten, so dass die Nährstoffe des Düngers noch optimal aufgenommen werden konnten. Die Gefahr einer Auswaschung besteht somit nicht.