Rote und gelbe Gebiete
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Die neue Düngeverordnung

Infoveranstaltungen in roten und gelben Gebieten 03.11.2020

10.11.2020 | Regelungen zu den neu ausgewiesenen Roten Gebieten treten zum 01. Januar 2021 in Kraft

Am 03.11.2020 veranstaltete der BBV für die Landkreise Rottal-Inn, Altötting und Mühldorf eine Online-Veranstaltung zum Thema „die neue Düngeverordnung“.  Leider konnte, bedingt durch Corona nur eine Online-Veranstaltung stattfinden. Das Interesse der Landwirte war, mit über 150 Teilnehmern, sehr groß.

Unser Referent Herr Hubert Hofmann von der HGSt Oberpfalz/Niederbayern gab einen Überblick über die wesentlichen Anforderungen für die landwirtschaftlichen Betriebe, durch die neue Düngeverordnung im Allgemeinen sowie die roten und gelben Gebiete im Speziellen. Auch rechtliche und gutachterliche Überprüfungsmöglichkeiten wurden aufgezeigt. Der BBV informierte über die wichtigsten Neuerungen der Düngeverordnung inkl. der Ausweisung der roten und gelben Gebiete und die Strategien und Aktivitäten des BBV. Trotz der erschwerten Situation einer Online-Veranstaltung entstand eine rege Diskussion. Fragen der Landwirte wurden von Herrn Hofmann und den Fachberatern unserer Geschäftsstellen so weit wie möglich beantwortet. 

Die neue Düngeverordnung ist am 01. Mai 2020 in Kraft getreten, die Regelungen zu den neu ausgewiesenen Roten Gebieten treten zum 01. Januar 2021 in Kraft. Trotz dieses straffen Zeitplans sind noch viele Fragen, wie beispielsweise die genaue Abgrenzung der Roten Gebiete, ungeklärt.  Der BBV wird die weitere Entwicklung begleiten.

Auf unserer Homepage finden Sie unter dem Schlagwort „Düngung“ die neuesten Informationen: https://www.bayerischerbauernverband.de/themen/landwirtschaft-umwelt/rote-und-gelbe-gebiete-wie-sehen-die-plaene-genau-aus-16106

Die Fachberater der Geschäftsstellen Eggenfelden und Töging stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht, die neuen Vorgaben der Düngeverordnung einzuhalten und umzusetzen.