Gewässerrandstreifen
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Gewässerrandstreifenkulisse Landkreis Mühldorf

Vorabveröffentlichung

08.02.2022 | Seit 18.01.2022, sind die vorläufigen Entwürfe der verpflichtenden Gewässerrandstreifen auf der Homepage des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim für den Landkreis Mühldorf einsehbar.

Damit ist die Begehung und Einstufung der Gewässer im Landkreis Mühldorf durch das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim abgeschlossen. 

Die Daten finden Sie auf der Homepage des Wasserwirtschaftsamtes eingestellt:

https://www.wwa-ro.bayern.de/        „Gewässerrandstreifen in Bayern“

  • Gewässerrandstreifen im Landkreis Mühldorf am Inn

Auf dem sich dann öffnenden Fenster finden Sie die vorläufigen Gewässerrandstreifen-Entwürfe des Landkreises.

Sollten Unklarheiten oder Bedenken gegen die Festlegung der betroffenen Gewässer bestehen so können bis zum 28.02.2022 Einwendungen in schriftlicher Form oder per E-Mail an die Poststelle des Wasserwirtschaftsamts gesendet werden.

Mailadresse:    poststelle@wwa-ro.bayern.de

Adresse:          Wasserwirtschaftsamt Rosenheim

                        Königstraße 19, 83022 Rosenheim

Telefon:            08031 305-116

Ansprechpartner: Luca Pirner

 

Die endgültige Randstreifenkulisse für den Landkreis Mühldorf wird zum 01. Juli 2022 in den Umweltatlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eingestellt und sind dann verbindlich einzuhalten.

 

Wo sind Gewässerrandstreifen einzuhalten?

(laut Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz): 

An natürlichen Gewässern (auch wenn diese erheblich verändert, begradigt oder verlegt sind) wo klar ein Gewässerbett, auch bei einer nur zeitweisen Wasserführung, erkennbar ist (Kies, Schotter, Erdspuren)

 

Gewässerrandstreifen sind hingegen nicht einzuhalten an:

  • Eindeutig „Grünen Gräben“ mit klarem Grasbewuchs, die nur gelegentlich wasserführend sind
  • Künstlichen Gewässern (Ein künstliches Gewässer liegt vor, wenn dieses vom Menschen geschaffen ist, in einem Bereich liegt, in dem zuvor kein Gewässer/Graben o.ä. war und sich dort kein guter ökologischer Zustand entwickeln kann; Gewässerumlegungen sind keine künstlichen Gewässer)
  • Verrohrungen
  • Straßenseitengräben (soweit sie kein natürliches Gewässer aufnehmen)
  • Be- und Entwässerungsgräben, Teiche und Weiher von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung.

 

Um feststellen zu können ob ein Gewässer schon lange existiert und damit berechtigter Weise in die Kulisse „Gewässerrandstreifen“ aufgenommen wird können Sie auf folgender Internetseite nachschauen: https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/

 

 Hier öffnet sich die Landkarte von Bayern. Dann in den Bereich Mühldorf zoomen. Auf dem Bildschirm unten rechts befindet sich ein kleines Fenster „Hintergrund“. Wenn Sie dieses anklicken öffnen sich verschiedene Möglichkeiten topografischer Karten. Klicken Sie auf „Historische Karte“ – dann öffnet sich die Karte aus dem 19. Jahrhundert. Diese Karte wurde bei der Einstufung als randstreifenpflichtiges Gewässer mit herangezogen.