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Investitionsprogramm Landwirtschaft

zweite Runde startet im Juli 2022

12.07.2022 | Das bis 2024 angelegte Investitionsprogramm Landwirtschaft geht in die zweite Runde. Das Interessenbekundungsverfahren startet am 18. Juli 2022 und läuft bis 27. Juli 2022.

Aufgrund eines Systembetreiberwechsels ist eine Neuregistrierung notwendig, die Betriebe am Besten vorab erledigen. Dies kann ab sofort unter https://lw-foerderportal.rentenbank.de/#/register erfolgen (Bitte diesen Link in EDGE oder Google CHROME öffnen, im Browser Mozilla Firefox gibt es Probleme).


Bisherige Interessenbekundungen aus dem Jahr 2021 verlieren ihre Gültigkeit, weshalb jeder Interessierte nach Registrierung auf dem Portal neu sein Interesse bekunden muss, indem er sich dafür separat anmeldet. Das neue Interessenbekundungsverfahren startet am 18. Juli und läuft bis 27. Juli:  https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft/


Ab Anfang August ist mit den ersten Einladungen zur Antragstellung für die Interessenten zu rechnen.


Hinsichtlich der Positivliste für die Förderung wird sich eine Änderung ergeben, da Gülletankwagen in Zusammenhang mit der emissionsmindernden Verteiltechnik nicht mehr gefördert werden. Die Einzelförderung der entsprechende Verteiltechnik bleibt aber erhalten.


Weitere aktuelle Informationen findet man unter:

https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft/


Wichtig für Betriebe, die nach der Interessenbekundung zur Antragstellung drankommen, dass sie folgende Fristen beachten:

  • In der Kategorie „Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdünger“ ist die Frist für die Erstellung des Zuschussantrages auf 120 Tage verlängert worden.
  • In den Kategorien „Maschinen der Außenwirtschaft“ und „Separationsanlagen“ bleibt die Frist bei 30 Tagen.
  • Weiterhin gilt, dass der Zuschuss- und Refinanzierungsantrag spätestens zwei Monate nach Erstellung des Zuschussantrages im Förderportal durch die Hausbank bei der Rentenbank eingereicht werden muss.