Kernsperrfrist auf Antrag des BBV in den Landkreisen Altötting und Mühldorf geändert
Andere Verordnungen bleiben davon unberührt!
Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff (mehr als 1,5 % N in der TS, Ausgenommen Festmist von Huf- und Klauentieren oder Komposte) auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau ( Saat bis 15.05.2021) wurde auf Antrag des Bayerischen Bauernverbandes für die Landkreise Altötting und Mühldorf wie folgt um 2 Wochen verschoben.
Flächen ohne zusätzliche Auflagen: 15. November 2021 bis einschließlich 14. Februar 2022
Flächen im Gelben Gebiet: 15. November 2021 bis einschließlich 14. Februar 2022
Flächen im Roten Gebiet: 15. Oktober 2021 bis einschließlich 14. Februar 2022
Die Sperrfristen für Flächen in Wasserschutzgebieten sind weiterhin zu beachten.
Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für das Verbot, Düngemittel auf
- überschwemmten,
- wassergesättigten,
- gefrorenen oder
- schneebedeckten Flächen auszubringen.
Ebenso gilt weiterhin die Pflicht zur Einhaltung der N-Obergrenzen.
Bitte beachten Sie, dass in anderen Regierungsbezirken oder Bundesländern die Regelungen abweichen können. Bitte setzen Sie sich mit den entsprechenden Ämtern vor Ort in Verbindung, um diesen Sachverhalt frühzeitig zu klären.