Fortbildungszeiträume PSSK
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Neue Termine für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Fortbildungsveranstaltungen im November und Dezember 2019

14.10.2019 | Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden.

Viele Sachkundige stellen sich derzeit die Frage, wann sie wieder eine Fortbildung besuchen müssen. Die Antwort darauf finden Sie auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises.

 

Steht dort beispielsweise bei "Beginn erster Fortbildungszeitraum" das Datum 01.01.2013 - beginnt der dritte Fortbildungszeitraum am 01.01.2019 und endet am 31.12.2021.



Der Bayerische Bauernverband bietet gemeinsam mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe, dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und dem Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder diese Fortbildung an:

 

Samstag,         23.11.2019   09.00 bis 13.00 Uhr, Gasthaus Kreuzerwirt, Mößlinger Straße 2, 84562 Mettenheim
Samstag,         30.11.2019   09.00 bis 13.00 Uhr, Gasthaus Graminger Weissbräu, Graming 79, 84503 Altötting
Donnerstag,    05.12.2019   13.00 bis 17.00 Uhr, Gasthaus Kreuzerwirt, Mößlinger Straße 2, 84562 Mettenheim

 

Folgende Themen erwarten Sie bei den Fortbildungen im aktuellen Zeitraum:

  • Rechtsgrundlagen
  • Risikomanagement
  • Gerätetechnik und Ausbringung
  • Integrierter Pflanzenschutz
© BBV Weizen beim Reifen

Die Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen!

Anmeldeformulare erhalten Sie ab sofort in der BBV Geschäftsstelle oder in der Anlage zum herunterladen.
Die Kursgebühr inklusive Erstellung des Nachweises der Fortbildung beträgt 35,-  € (umsatzsteuerbefreit) pro Teilnehmer/in.

Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Personalausweis und Ihren Sachkundeausweis zur Fortbildung mit.