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Walzfristverlängerung für Grünlandflächen außerhalb von Wiesenbrütergebieten
Fristverlängerung bis 1. April 2023
13.03.2023 | Die Walzfrist für Grünlandflächen in Wiesenbrütergebieten endet am 15. März 2023. Außerhalb von Wiesenbrütergebieten wird die Walzfrist in einigen Landkreisen aufgrund der aktuellen Witterungsentwicklung bis 1. April 2023 verlängert.
Für den Regierungsbezirk Oberbayern wurde der Verbotszeitpunkt für das Walzen von Grünlandflächen, die außerhalb von Wiesenbrütergebieten liegen, für folgende Landkreise auf 1. April 2023 verschoben:
Altötting
Bad Tölz-Wolfratshausen
Berchtesgadener Land
Dachau
Ebersberg
Eichstätt
Erding
Freising
Fürstenfeldbruck
Garmisch-Partenkirchen
Landkreis Rosenheim einschließlich der Stadt Rosenheim
Landsberg am Lech
Miesbach
Mühldorf a.Inn
München
Stadt München
Starnberg
Traunstein
Weilheim-Schongau
Auf der Homepage der LfL Bayern können Sie unter folgendem Link die genaueren Informationen nachlesen: