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Winter 2023/2024: Kernsperrfristen
Verschiebung in den Landkreisen Altötting und Mühldorf
18.10.2023 | Sperrfristverschiebung in roten Gebieten vom 15. Oktober 2023 bis einschließlich 14. Februar 2024
Für Flächen im Grünen und Gelben Gebiet beginnt die Sperrfrist am 15. November 2023 und gilt bis einschließlich 14. Februar 2024.
Für Flächen im Grünen und Gelben Gebiet beginnt die Sperrfrist am 15. November 2023 und gilt bis einschließlich 14. Februar 2024.
Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte, wird abweichend von § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 Düngeverordnung auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum Ablauf des 15. Mai 2023 wie folgt verschoben:
für die Landkreise Altötting und Mühldorf
- Für Flächen im Roten Gebiet ist die Sperrfrist ab 15. Oktober 2023 bis einschließlich 14. Februar 2024.
- Für Flächen im Grünen und Gelben Gebiet beginnt die Sperrfrist am 15. November 2023 und gilt bis einschließlich 14. Februar 2024