Corona und Landwirtschaft
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Corona-Paket der Bundesregierung

Wichtige Hilfen für die Land- und Ernährungswirtschaft erreicht

23.03.2020 | Ausweitung der 70-Tage-Regelung auf 115 Tage – mehr Flexibilität bei Arbeitszeitregelungen – Lockerung von Hinzuverdienstgrenzen

Pressemitteilung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung weitreichende Hilfen für Bürger und Unternehmen beschlossen, die durch die Corona-Krise betroffen sind. Die Bundesmi-nisterin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat dabei in den Ver-handlungen wichtige Erleichterungen für die Land- und Ernährungswirtschaft erreicht – die Belange der Branche werden maßgeblich berücksichtigt.

Aufgrund der Ausgangssperre in Rumänien haben viele Landwirte aktuell die Sorge, dass für Aussaaten und Ernte nicht genügen ausländische Saisonarbeitskräfte nach Deutschland kommen. Auch viele Saisonarbeiter aus Polen – die kommen könnten – sind zögerlich, da sie fürchten, bei ihrer Rückreise in Quarantäne zu müssen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte deshalb schnell gehandelt und Vorschläge gemacht, wie sichergestellt werden kann, dass Saisonarbeitskräfte, die bereits in Deutschland sind und wollen, länger hier arbeiten können. Zudem wurden verschiede-ne Anreize für andere Gruppen vorgeschlagen, um sie als Helfer für die Landwirtschaft zu gewinnen.

Im Kabinett wurden dazu heute die folgenden Punkte beschlossen:

1. Land- und Ernährungswirtschaft werden als systemrelevante Infrastruktur anerkannt!

  • Somit ist es etwa hinsichtlich Quarantänemaßnahmen und Betriebsschließungen möglich, dass diese Infrastruktur unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes aufrecht erhalten bleibt.


2. Ausweitung der ‚70-Tage-Regelung‘: Saisonarbeitskräfte, dürfen bis zum 31. Oktober eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. Bisher war das für bis zu 70 Tage möglich. Das reduziert auch die Mobilität und somit die Infektionsgefahr.

  • Saisonarbeitskräfte, die bereits in Deutschland und auch dazu bereit sind, können so länger hier arbeiten. Das hilft den Betrieben bei der Ernte und Aussaat.
  • Das Kriterium der Berufsmäßigkeit für die Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft gilt weiterhin.

3. Arbeitnehmerüberlassung

  • Das Bundesarbeitsministerium wird hierzu eine Auslegungshilfe vorle-gen, wonach Arbeitnehmerüberlassung in der Corona-Krise ohne Erlaubnis möglich ist und das streng auszulegende Kriterium „nur gelegentlich" dem nicht entgegensteht.
  • Die Regelung ist wichtig, um flexibel auf die Krise und auf mögliche Personalverschiebungen zwischen den Wirtschaftszweigen (in Richtung Ernährungs- und Landwirtschaft) reagieren zu können.

4. Erleichterungen bei der Anrechnung von Einkommen aus Nebentätigkeiten für Bezieher von Kurzarbeitergeld

  • Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung wird übergangsweise bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
  • Mit dieser Regelung wird der finanzielle Anreiz zur Aufnahme einer Nebenbeschäftigung als Saisonarbeitskraft erhöht.

5. Die Hinzuverdienstgrenze bei Vorruheständler wird in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich angehoben und in der Alterssicherung der Landwirte vollständig aufgehoben.

  • Die Regelung gilt für die gesamte Dauer des Jahres 2020. Auf diese Weise werden Anreize für eine vorübergehende Beschäftigung in der Landwirtschaft geschaffen.

6. Arbeitszeitflexibilisierung

  • Die bisher im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen (10 Stunden Grenze/ 6-Tage Woche) reichen nicht aus, um auf außergewöhnliche Notfälle, insbesondere epidemische Lagen von nationaler Tragweite, schnell, effektiv und bundeseinheitlich reagieren zu können.
  • Das Bundesarbeitsministerium erhält eine Verordnungsermächtigung, um in außergewöhnlichen Notfällen mit bundesweiten Auswirkungen, insbesondere in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes, angemessene arbeitszeit-rechtliche Regelungen zu erlassen.
  • Im Rahmen der Verordnung werden die landwirtschaftliche Erzeugung, Verarbeitung, Logistik und der Handel mit Lebensmitteln ausdrücklich berücksichtigt:

7. Kündigungsschutz: Landwirten, die aufgrund der Corona-Krise Schwierigkeiten haben, ihre Pacht zu bedienen, darf bis zum 30. Juni nicht einseitig gekündigt werden.

 

Julia Klöckner: „In der jetzigen Lage hat die Aufrechterhaltung der Lebensmittelversorgung höchste Priorität. Den Betrieben, die das gewährleisten, greifen wir mit den heutigen Beschlüssen unter die Arme. Dafür habe ich mich in den Verhandlungen massiv eingesetzt. Ihr Funktionieren ist entscheidend für uns alle – mit den durchgesetzten Maßnahmen wollen wir ihre Arbeit erleichtern. Und geht es um die Sicherung der aktuellen Versorgung der Bevölkerung. Und darum, die anstehende Ernte 2020 zu gewährleisten. Die Lebensmittelversorgungskette ist systemrelevant!“

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