Ein Landwirt düngt in Bayern sein Feld
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Sperrfristverschiebung auf Grünland

Bitte Sperrfristen beachten

25.09.2019 | Im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse im Grünland hinsichtlich der Verwertung von Nährstoffen aus flüssigen Wirtschaftsdüngern wurde die Sperrfrist um zwei Wochen nach hinten verschoben.

Bitte beachten Sie die Verschiebung der Kernsperrfrist auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat spätestens 15.Mai 2019) in den Landkreisen Pfaffenhofen a. d. Ilm, Neuburg Schrobenhausen und Eichstätt, sowie die Stadt Ingolstadt auf die Zeit vom 15.11.2019 bis einschließlich 14.02.2020.

Die Sperrfrist für Festmist (von Huf- und Klauentieren) und Kompost ist weiterhin von 15.Dezember bis 15. Januar.

Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für das Verbot, Düngemittel auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Böden auszubringen.