Kühe auf Obstwiese in Bayern
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Blauzungenkrankheit

Sieben Gemeinden im Landkreis Neumarkt betroffen

11.03.2019 | Auch sieben Neumarkter Gemeinden sind von dem erweiterten Sperrgebiet betroffen: Berching, Mühlhausen, Sengenthal, Freystadt, Berngau, Postbauer-Heng und Pyrbaum.
Was bedeutet das für Sie und Ihren Betrieb, wenn Sie Rinder transportieren wollen? Lesen Sie hier nach, auf was es zu achten gilt.

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue oder BT) war in Deutschland von 2012 bis  Dezember 2018 in Folge vorrausgegangener Zwangsimpfungen  verschwunden. Übertragen wird sie durch kleine blutsaugende Insekten, den Gnitzen, die zumeist durch die Winde weitergetrieben werden und sich in ihrer Vermehrung nur durch schlechtes Wetter zeitweise ausbremsen lassen. Die Blauzungenkranheit ist auf den Menschen nicht übertragbar.

Seit Dezember 2018 wurde das Virus mehrmals in Baden Württemberg festgestellt – zuletzt in Rems-Murr-Kreis. Infolgedessen kamen die 7 Gemeinden Berching, Mühlhausen, Sengenthal, Freystadt, Berngau, Postbauer-Heng und Pyrbaum in diesen nach Osten erweiterten Sperrbezirk. Eine Übersicht des aktuellen Sperrgebietes finden Sie hier.

Wenn Sie außerhalb des Sperrgebietes liegen, haben Sie hinsichtlich innerdeutschen Verbringen und Blauzungenkrankheit keine Auflagen.

Transport innerhalb des Sperrgebietes

Wenn Sie innerhalb des Sperrgebietes liegen, sind die Auflagen abhängig von dem Zielort.

Befindet sich der Zielort auch im Blauzungen-Sperrgebiet, füllen Sie die folgende Tierhaltererklärung aus und schicken Sie diese per Fax Nr. 09181/470-6921 an das Veterinäramt Neumarkt i. d. Oberpfalz zu.

 

Tierhaltererklärung zur Verbringung innerhalb des Sperrgebietes

Transport geimpfter Tiere vom Sperrgebiet ins Nicht-Sperrgebiet

Ist der Zielort außerhalb des Blauzungen-Sperrgebietes, haben Sie keine Schwierigkeiten, wenn Ihre Tiere über einen Impfschutz verfügen, die Impfungen in HiTier eingegeben wurden und von der entsprechenden Tierhaltererklärung begleitet werden.

Erklärung über geimpfte Tiere zur innerstaatlichen Verbringung

Transport nicht geimpfter vom Sperrgebiet ins Nicht-Sperrgebiet

Sollten Ihre Tiere allerdings keinen ausreichenden Impfschutz gegen Blauzungenkrankheit haben, gibt es grob zwei Möglichkeiten.

Die Tiere gehen direkt zu einen Schlachthof:

Sie überprüfen Ihren Bestand auf das Freisein von klinischen Symptomen, bestätigen die nachfolgende Tierhaltererklärung und übergeben diese dem amtlichen Tierarzt des Schlachthofes.

Tierhaltererklärung innerstaatliches Verbringen von Schlachttieren

Die Tiere gehen in einen anderen Tierbestand:

In diesem Fall müssen Sie Blutproben nehmen und auf das Blauzungenvirus untersuchen lassen. Sollten die Tiere frei sein, müssen Sie innerhalb 7 Tage nach der Blutprobenentnahme, versehen mit Vektorenschutz, den Zielort erreicht haben.  Näheres können dazu finden Sie hier.

 

Impfung

Hinsichtlich Impfung setzten Sie sich bitte mit Ihrem behandelnden Tierarzt in Verbindung. Dieser hat das aktuellste Wissen hinsichtlich Verfügbarkeit und Anwendung des Impfstoffes.