Futternutzung von ÖVF-Flächen
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Freigabe ÖVF- und glöZ-Flächen für die Futternutzung

Erfolgreicher Einsatz des Bauernverbandes

10.07.2019 | Das bayerische Landwirtschaftsministerium hat für Teile in Bayern eine allgemeine Freigabe der ÖVF- und glöZ- Flächen für die Futternutzung zugelassen. Darunter fällt auch der Landkreis Neumarkt. Der Bauernverband hatte dies wiederholt gefordert.

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