2020-12-21-Rote Gebiete Neumarkt Süd
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Grundwasserkörper G 061

Grundwasserkörper 061 - Malm - Dietfurt a.d. Altmühl

Gründung einer Interessensgemeinschaft

21.12.2020 | Grundwasserkörper 061: Malm - Dietfurt a. d. Altmühl

Gründung einer Interessensgemeinschaft

  1. Folgen der Gebietsausweisung

Folgende Maßnahmen kommen ab 2021 in roten Gebieten hinzu:

  1. Düngung 20% unter Bedarf im Betriebsschnitt für Flächen im roten Gebiet. (nicht für Dauergrünland (DG), wenn der DG-Anteil ≤ 20 % des jew. ausgewiesenen Gebiets)
  2. Schlagbezogene Berechnung 170 kg N-Grenze für organische Dünger
  1. Sommerdüngung:
    • zu Winterraps nur wenn Nmin ≤ 45 kg/ha
    • Düngeverbot zu Wintergerste, Zwischenfrüchten (ohne Futternutzung).
    • Ausnahmen für Festmist und Komposte: bis zu 120 kg Gesamt-N/ ha möglich
  1. N-Düngung einer Sommerung nur bei vorhergehendem Zwischenfruchtanbau (Umbruchverbot bis 15.1. Ausnahmen: nach späträumenden Kulturen (Ernte nach 1.10.) 
  1. Sperrfrist für Festmist und Kompost 1.11.-31.1. (Achtung Lagerkapazität!)
  2. Ausweitung Grünlandsperrfrist 1.10 – 31.1.
  3. Begrenzung Grünlanddüngung ab 1.9. bis Beginn Sperrfrist auf 60 kg Gesamt-N
  4. Bodenuntersuchung auf verfügbaren N
  5. Wirtschaftsdüngeruntersuchung
  1. Gründung einer Interessensgemeinschaft

Am 17.12.2020 wurde eine Interessensgemeinschaft (IG) Rote Gebiete im Grundwasserkörper Malm – Dietfurt a.d. Altmühl (Neumarkt Süd) gegründet. Die IG hat das Ziel, die Einteilung zum Roten Gebiet im Grundwasserkörper Malm – Dietfurt a.d. Altmühl im Bereich Neumarkt Süd kritisch zu hinterfragen und Anpassungen zu erreichen. Dabei wurde als Sprecher Herr Josef Bögerl aus Gundelshofen und als Stellvertreter Herr Florian Grosch aus Eutenhofen gewählt. Darüber hinaus wurde eine Satzung beschlossen. Die Interessensgemeinschaft hat dabei das Ziel, Informationen zu sammeln und zu dokumentieren und die betroffenen Mitglieder über das Ergebnis zu informieren. Anschließend soll geprüft werden, ob die Beauftragung eines Sachverständigen gewünscht ist. Kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Ausweisung des roten Gebietes fachlich nicht nachvollziehbar ist, werden weitere rechtliche Schritte geprüft.

Bei Fragen oder wenn Sie sich an der Interessensgemeinschaft beteiligen wollen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes in Neumarkt unter folgender Telefonnummer: 09181 2668-40 oder per E-Mail an Neumarkt@BayerischerBauernVerband.de

-NUR GEMEINSAM SIND WIR STARK-