Überreichung Petitionen
© Lorenz Märtl
von links nach recht: BBV-Geschäftsführer Thomas Bayerl, Susanne Hierl, MdB, Günther Felßner, stv. BBV-Präsident, Kreisobmann Michael Gruber, Staatsminister Albert Füracker, MdL, Kreisbäuerin Sieglinde Hollweck, Staatsministerin Michaela Kaniber, MdL, BBV-Bezirksgeschäftsführer Hubert Hofmann, IG-Vorsitzender Josef Bögerl

IGs Rote Gebiete treffen sich zu konstruktiven Dialog mit Ministerin Kaniber und Minister Füracker

Vertreter der IGs "Rote Gebiete" überreichen Kaniber und Füracker Petitionen

04.11.2021 | „Sie haben uns an ihrer Seite“, meinte die Ministerin, die zusammen mit Heimat- und Finanzminister Albert Füracker zum Austausch in die BBV-Geschäftsstelle nach Neumarkt gekommen war und Unterstützung für eine „saubere Überprüfung“ zusagte.

Mit den Petitionen der Interessengemeinschaften Rote Gebiete „Feuerletten/Albvorland - Weißenburg - Roth - Nürnberger Land - Neumarkt“ und Neumarkt Süd bzw. „Malm - Dietfurt“ im Gepäck reiste Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber nach einem konstruktiven Gespräch mit Vertretern des BBV und der Interessensgemeinschaften zurück nach München. Zuständig sei allerdings das Umweltministerium, das eine entsprechende Stellungnahme zu den Petitionen abgeben muss, an der sich die Abgeordneten orientieren. Kaniber und Füracker betonten unisono sich mit Umweltminister Thorsten Glauber zu besprechen.

Stellvertretender BBV-Generalsekretär Carl-Wilhelm von Butler zeigte auf, dass die Roten Gebiete zwar auf einer bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift basieren, „aber die Umsetzung des Inhalts in Bayern nicht korrekt ist.“ Von den insgesamt 258 Grundwasserkörpern sind 74 ganz oder teilweise als rot eingestuft. Für 32 habe man Hydrogeologen um Gutachten gebeten „und davon gibt es keinen einzigen, der nicht gravierende Defizite aufweist, die bei der Umsetzung der bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift festgestellt wurden.“ „Da muss sich etwas ändern“ war seine klare Aussage.

Für die IG Feuerletten/Albvorland bemängelte der Sprecher Dieter Dorner, dass für den 424 Quadratkilometer großen Grundwasserkörper, der sich bis zum Brombachsee erstreckt, zwei Messstellen „nicht ausreichend und zudem ungeeignet sind“. Die zwingend notwendige landwirtschaftliche Beeinflussung der Quellen sei nicht zweifelsfrei nachgewiesen und der Grundwasserkörper „ohne eine einzige valide Messung als rot eingestuft worden.“ Kein Landwirt könne deswegen die gravierenden Einschränkungen verstehen.

Die erste Ernte nach Inkrafttreten der geänderten Düngeverordnung mit einer um 20 Prozent reduzierten Stickstoffdüngung zum 1. Januar 2021 habe die Befürchtungen der Landwirte bestätigt, dass die Erträge deutlich sinken und durch die Düngung unter Bedarf sehr oft keine Nahrungsmittelqualität, sondern nur noch Futtermittelqualität erreicht wurde.


Auch der Sprecher der IG Malm/Dietfurt, Josef Bögerl, sieht in der Ausweisung als rotes Gebiet „eine nicht nachvollziehbare und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht tragbare Belastung der landwirtschaftlichen Betriebe in der Region.“ In der Petition wird auf die große Bedeutung der Landwirtschaft in diesem Gebiet hingewiesen. „Eine weitere Schwächung der Landwirtschaft und ein damit einhergehender Strukturwandel im betroffenen Grundwasserkörper hätte auch weitreichende Folgen für die Wirtschaft im vor- und nachgelagerten Betrieb“, heißt es.

Die Liste der aufgezeigten Mängel in der Ausweisung ist umfangreich. Der Gutachter bestätigt weitgehend die fehlerhafte Ausweisung. Für den 1261 Quadratkilometer großen Grundwasserkörper existieren aktuell vier Messstellen, 18 fehlen, um die pflichtige Dichte zu erreichen. Die vier Messstellen zeigen „bautechnische Mängel, sind nicht nach den Regeln der Technik gewartet“ und die zwei Brunnen „grundsätzlich ungeeignet, da sie erkennbare technische Mängel haben“. Zudem werden Lücken bei der Dokumentation pflichtiger Parameter festgestellt und drei Messstellen „haben keinen statistisch signifikant steigenden Trend der Nitratwerte“. Ein weiterer Vorwurf ist „dass die Abgrenzung des Grundwasserkörpers nicht stringent nach den geohydraulisch notwendigen Kriterien der Hydrodynamik durchgeführt wurde und nur in Teilen fachlich nachvollziehbar ist.“ Fazit: Aufgrund der Mängel ist die Ausweisung unserer Ansicht nach nicht gerechtfertigt und muss zwingend überprüft werden.“

Für den Neumarkter Kreisobmann Michael Gruber sind die Einsprüche der beiden Petitionen berechtigt. „Es gibt genügend Parameter, die man anzweifeln kann und wenn man die ganze Thematik kennt, dann schaut es für uns gar nicht so schlecht aus. Uns geht es darum, fair behandelt zu werden.“

Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber zeigte Verständnis für die Anliegen und erinnerte an das Versprechen von Ministerpräsident Markus Söder, das Messstellennetz auszubauen. Das gehe zwar nicht von heute auf morgen, „aber wir treiben das an.“ Zudem ermunterte sie die IG’s „Messstellen, von denen sie ausgehen, dass sie gute Werte liefern, zu melden.“ Dies sollte bis Anfang Juni erfolgen und vom Umweltministerium erwarte man nun die Ergebnisse der Evaluierung. Sie mahnte aber dazu auch die Offenlegung der einzelbetrieblichen Daten in den roten Gebieten an.

Die Gesprächsrunde, an der neben den Sprechern der Interessensgemeinschaften auch BBV-Vizepräsident Günther Felßner, BBV-Bezirksgeschäftsführer Hubert Hofmann, die Kreisgeschäftsführer Maximilian  Schneider (Roth) und Thomas Bayerl (Neumarkt),  Kreisbäuerin Sieglinde Hollweck, ihre Stellvertreterin Rita Götz, stellvertretender Kreisobmann Konrad Maget und MdB Susanne Hierl teilnahmen, diskutierte zudem aktuelle landwirtschaftlichen Themen, wobei die Misere am Schweinemarkt, die Genehmigung von Tierwohlställen und die Anbindehaltung im Mittelpunkt standen.