Weniger Sanktionen durch Korrekturmöglichkeiten
Landwirtschaftsdirektor Franz Baumer informierte BBV-Ortsobmänner über neues Flächenmonitoringsystem
Kreisobmann Michael Gruber zeigte sich erfreut darüber, dass gut 100 Teilnehmer zugeschaltet waren, darunter auch der Präsident des BBV-Bezirksverbandes Oberpfalz, Josef Wutz. Gruber und Wutz warben darum, die Möglichkeit des Austauschs über Online-Veranstaltungen auch künftig zu nutzen. So könne man trotz der massiven Einschränkungen den Kontakt halten.
Online musste somit auch die Verabschiedung von Hans Dintenfelder über die Bühne gehen, der als Steuerberater (Treukontax) und Leiter der Buchstelle Neumarkt Ende des Jahres in den Ruhestand geht. „Du gehörst zum Inventar des BBV, durch deinen Wissensstand warst du bei den Bauern hochgeschätzt“, würdigte Michael Gruber dessen Leistung. Als „immer harmonisch“ bezeichnete auch Dintenfelder die gute Zusammenarbeit.
Im Mittelpunkt des Abends standen die Ausführungen von Landwirtschaftsdirektor Franz Baumer, dem Bereichsleiter Landwirtschaft am AELF Amberg-Neumarkt. Er zeigte auf, dass es beim Mehrfachantrag 2022 so gut wie keine Änderungen geben wird, da die Agrarreform erst 2023 greift. Dann müsse man mit erheblichen Änderungen rechnen, vor allem bei den Kontrollen, verursacht durch das 2022 startende flächendeckende und regelmäßige Beobachtungssystem der Antragsflächen mittels Satellitendaten, das die gewohnten Vor-Ort-Kontrollen ablöst.
Wechsel zu flexiblem Meldesystem
Dies, so Baumer, bedeute einen Wechsel vom festen Sanktionssystem hin zu einem flexiblen Meldesystem, mit dem Ziel „weniger Sanktionen durch Korrekturmöglichkeiten zu erreichen“. Über die Satellitenaufnahmen werden die Flächennutzung und teilweise auch die Förderauflagen laufend automatisch überprüft. Sollten Unstimmigkeiten vorliegen werden diese unter Einbeziehung des Landwirts aufgeklärt. Ein Ampelsystem rot-gelb-grün bietet dem Landwirt die Möglichkeit, seine Antragsdaten laufend im Blick zu haben und eventuell selbst Korrekturen vorzunehmen, ohne dabei Sanktionen in Kauf nehmen zu müssen.
Eine entsprechende Foto-App für Landwirtschaftliche Förderung in Bayern (FAL-BY) als Ergänzung zu iBALIS werde voraussichtlich im Herbst 2022 als Basisversion in Betrieb gehen und vollumfänglich für Antragsteller und Verwaltung ab 2023 zur Verfügung stehen.
Zum Kulturlandschaftsprogramm zeigte Baumer auf, dass es 2022 ausschließlich Neuverpflichtungen mit einjährigem Verpflichtungszeitraum geben wird. Nicht mehr angeboten werden die Maßnahmen Extensive Grünlandnutzung, Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten, Mulchsaat sowie Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur. Im Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) werden für alle Maßnahmen Neuantragstellungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel weiterhin für fünf Jahre möglich sein, Antragstellung im Zeitraum Januar/Februar.
Wahlen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Geschäftsführer Thomas Bayerl berichtete kurz zu den Verbandswahlen, die aktuell verschoben sind und zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“ stattfinden sollen. Wann der sei, wisse momentan niemand. Wenn grünes Licht aus München komme, werde man umgehend die entsprechenden Wahlveranstaltungen auf Ortsebene organisieren, für den Kreisverband Neumarkt 25 und für den Bereich Amberg-Sulzbach 30.