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Aktuelle Information zur Biotopkartierung
Kein Handlungsbedarf im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab
07.05.2019 | Am Wochenende gingen über die sozialen Medien und per Mail Meldungen um, dass zu den Ergebnissen zurückliegender Biotopkartierungen bayernweit bis zum 6. Mai 2019 eine Einspruchsfrist bestünde. Das trifft nicht zu!
Die Meldung über die laufende Biotopkartierung und des Fristablaufes am 6.5.19 betrifft ausschließlich den Landkreis Forchheim.
Das bayerische Umweltministerium und das Landesamt für Umweltschutz haben uns auf Nachfrage folgende Fakten ausgesagt:
- Es gibt keine Einspruchsfrist zur Biotopkartierung in Bayern. Der hier kursierende Termin 6. Mai 2019 ist gegenstandslos.
- Wie bei den Ergebnissen von zurückliegenden Biotopkartierungen üblich, kann ein Grundeigentümer bei unzutreffenden Feststellungen oder bei offenen Fragen zu lokal durchgeführten, zurückliegenden Biotopkartierungen sich an seine zuständige Untere Naturschutzbehörde wenden, um dies abzuklären.
- Sachlich gibt es hier auch kein rechtliches Verfahren mit Widerspruch.
Unter folgendem Link kann nachgeschaut werden wie der aktuelle Stand bei der Biotopkartierung ist:
https://www.lfu.bayern.de/natur/doc/uekarte_biotopkartierung_dina3.pdf
https://www.lfu.bayern.de/natur/biotopkartierung_ausserhalb_alpen/aktuelle_kartierungen/index.htm
- Der Staatsminister hat versichert, die Biotiopkartierung (in Forchheim) zunächst einzustellen, bis der Gesetzesentwurf zum Volksbegehren durch ist.