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Futternutzung – Antrag stellen
Bei Trockenheit und Futtermangel Antrag stellen
05.07.2018 | Einzelfallgenehmigungen für Futternutzung von Brachen möglich
Leider haben die amtlichen Wetterdaten im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab nicht für eine allgemeine Freigabe der Brachen zur Futternutzung und Beweidung durch das bayerische Landwirtschaftsministerium gereicht. Da in einigen Teilen unseres Landkreises aber durch die anhaltende Trockenheit Futterengpässe zu befürchten sind, weist der BBV darauf hin, dass betroffene Betriebe beim eventuell beim AELF in Weiden i. d. Oberpfalz schriftliche Anträge auf Einzelfallgenehmigungen stellen können, ihre ÖVF- und sonstige Brachen (glöZ-Flächen) ausnahmsweise nutzen dürfen.