Gewässerrandstreifen
BBV distanziert sich von fehlerhafter Kulisse
Zur Gebietskulisse und zur Verfügbarkeit über iBALIS hat es keine vorherige Information und keine Einbindung des Bauernverbandes gegeben.
Für den Verband zeigt es sich, dass die eingestellten Kulissen Fehler und Unschärfen beinhalten (z.B. verrohrte Gräben). In der jetzt vorliegenden Form umfasst diese erste Gewässerrandstreifenkulisse allerdings einige Gewässerrandstreifen an Gewässern, die von der neuen gesetzlichen Regelung überhaupt nicht betroffen sind. Leider hat das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die vom Verband angebotene Vorabbeteiligung nicht angenommen.
Unabhängig davon sind die Bewirtschafter und Eigentümer aufgerufen, schnellstmöglich zu prüfen, ob sie von solchen Gewässerrandstreifen betroffen sind und ob die Einteilung der Gewässer der gesetzlichen Lage entspricht. Dort, wo Unklarheiten bestehen, können sich Bewirtschafter und Eigentümer mit einem Musterschreiben als Einwendung melden und eine Klärung im Einzelfall einfordern.
Musteranschreiben und Details im Mitgliederbereich.
Unterstützung durch die BBV-Geschäftsstelle Neustadt/WN
Mitglieder, die zu ihren Betriebsflächen und der Gewässerrandstreifenkulisse eine Überprüfung nicht selbst übers Internet angehen können, unterstützen wir mit der entsprechenden Vollmacht für iBALIS.