WDüngV - Formular zur Aufzeichnung
Neues Formular zur Aufzeichnung der verbrachten Düngermenge jetzt auch beschreibar
Wie bekannt, gilt für das Inverkehrbringen (Abgeben), das Befördern und die Übernahme (Aufnehmen) von Wirtschaftsdüngern aller Art sowie von Mischungen mit diesen Stoffen und für Betriebe, die im Kalenderjahr insgesamt mehr als 200 Tonnen Frischmasse in Verkehr bringen, befördern und aufnehmen die WDüngV.
Hierbei gilt:
Es besteht Aufzeichnungspflicht (§ 3) für Abgeber, Beförderer und Empfänger nach Abschluss des Inverkehrbringens. Das Formular wurde von der LFL überarbeitet und steht auf der Internetseite der LFL bereit. Leider ist das Dokument nicht direkt am Comupter ausfüllbar.
Wir haben das Dokument deshalb überarbeitet und stellen es ihnen hier zum download zur Verfügung.
Das Formular zum Download
Mehr Informationen zur Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung finden sie hier:
https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/032104/index.php