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ACHTUNG - Fristablauf für Lkw-Fahrer!
Weiterbildung für Berufskraftfahrer
06.02.2019 | Sie fahren gewerblich Lkw?
Dann trägt Ihr Führerschein u.a. die Schlüsselzahl „95“!
Diese ist alle 5 Jahre zu verlängern. Bei vielen läuft in 2019 die Frist ab!
Dann trägt Ihr Führerschein u.a. die Schlüsselzahl „95“!
Diese ist alle 5 Jahre zu verlängern. Bei vielen läuft in 2019 die Frist ab!
Lkw-Fahrer, die gewerbliche Transporte durchführen, benötigen im 5-Jahresrythmus den Nachweis einer Fortbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz mit jeweils 5 Modulen.
Damit kann die Schlüsselzahl "95" in deren Führerschein für weitere 5 Jahre verlängert werden.
Bei den meisten NE-Landwirten, die gewerblich fahren, endet der 5-Jahreszeitraum in diesem Jahr.
Die erforderlichen Module zur Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz können Sie bei der Fahrschule des BBV in Triesdorf absolvieren.
Termine und Anmeldung siehe unten.
BBV-Geschäftsstellen
Rudolf Meth
Geschäftsführer
Wolfgang Weinmann
Fachberater
Gerhard Lang
Fachberater
Sonja Senft
Assistenz
Birgitt Leibl
Assistenz
Ihre Geschäftsstelle Neustadt a.d.Aisch
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Neustadt
Bayerischer Bauernverband
Neustadt
Peter-Kolb-Platz 6
91413 Neustadt a.d. Aisch
91413 Neustadt a.d. Aisch
Tel: 09161 6642-0
Fax: 09161 6642-20
Termine nach telefonischer Vereinbarung
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Uffenheim
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97215 Uffenheim
Rothenburger Str. 34
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Tel: 09161 6642-25
Fax: 09161 6642-20
Termine nach telefonischer Vereinbarung