2021-02-17-Antragsübergabe Düngeverordnung AELF Uffenheim
© BBV NEA
v.l. Kreisobmann Jürgen Dierauff, kommissarische Behördenleiterin AELF Ulrike Buchner, Reinhold Weber, Norbert Pfeufer, MdL Hans Herold

Aktion für mehr staatliche Beratung und weniger Bürokratie

Düngebedarfsermittlung - Übergabe eines Antrags auf Beratungstermin beim AELF

17.02.2021 | Die differenzierten Vorgaben in roten, grünen und gelben Gebieten stellen die Landwirte vor immer größere Herausforderungen.

Der Vollzug der neuen Düngeverordnung, der Bayerischen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung sowie die daraus resultierenden differenzierten Vorgaben in roten, grünen und gelben Gebieten sowie weiterer gesetzlicher Regelungen, stellt die Landwirte vor immer größere Herausforderungen, diese ausufernden, bürokratischen Hindernisse zu überwinden.

Während auf der einen Seite die gesetzlichen Vorschriften zunehmend verschärft, verkompliziert, streng kontrolliert und Verstöße konsequent sanktioniert werden, wird auf der anderen Seite die staatliche und kostenfreie Beratung reduziert.

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Angesichts dieses zunehmenden Missverhältnisses haben am Mittwoch, 17.02.2021, über 50 Bäuerinnen und Bauern am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Uffenheim einen schriftlichen Antrag auf einen Beratungstermin vor dem 01. März 2021 gestellt, um die gesetzlichen Vorgaben auf Erstellung einer Düngebedarfsermittlung vor der ersten Düngergabe erfüllen zu können.

Kreisobmann Jürgen Dierauff stellte fest, dass in Bayern für die Erstellung der Düngebedarfsermittlung letzten Endes nur noch ein Berechnungsprogramm der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft vorhanden ist. Genau dieses Berechnungsprogramm jedoch wurde in den letzten Wochen immer wieder überarbeitet bzw. es bestehen nach wie vor fachliche Fehler, die eine korrekte, zeitnahe Erstellung der Düngebedarfsermittlung nahezu unmöglich machen. Mit dem formellen Antrag auf einen Beratungstermin, zu dem der Bayerischen Bauernverband alle Landwirte aufruft, will man auch deutlich machen, dass die bayerische Umsetzung der Vorgaben zur Düngeverordnung in der Weise vorgenommen wird, dass selbst Experten bei der Erstellung der Düngebedarfsermittlung kapitulieren.

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Die kommissarische Leiterin des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Uffenheim, Frau Ulrike Buchner, stellte sich den Fragen der Landwirte und betonte, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes in Uffenheim die Anliegen der Landwirte sehr ernst nehmen. Frau Buchner verwies hierzu auf die bisher durchgeführten Informationsveranstaltungen und die Möglichkeit, Einzelfragen telefonisch zu beantworten. Letztendlich haben jedoch die Mitarbeiter der Landwirtschaftsämter vor Ort die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Den Fragen der Landwirte stellte sich auch der Landtagsabgeordnete Hans Herold, der, wie er betonte, mit Kreisobmann Jürgen Dierauff in einem sehr intensiven Kontakt bezüglich der Umsetzung der Vorgaben der Düngeverordnung und der hierauf basierenden Bayerischen Ausführungsverordnung steht. Herr Herold sicherte zu, dass er die Probleme und Forderungen der Landwirte nach München weitertragen wird.

In der Diskussion berichtete ein Landwirt, dass er im letzten Jahr bei der Erstellung der Düngebedarfsermittlung von einem Acker versehentlich ein Bodenuntersuchungsergebnis falsch eingetragen hat. Eine negative Auswirkung auf Umwelt war hier jedoch definitiv nicht gegeben. Bei einer Vor-Ort-Kontrolle wurde dies mit der Feststellung „Berechnung nicht korrekt“ bemängelt und mit einer Sanktion versehen. Die Tatsache, dass derart geringfügige Verstöße ohne die Möglichkeit einer Korrektur unweigerlich zu einer Sanktion führen, ist vielen Landwirten nicht vermittelbar. Hierzu wird vorgeschlagen, dass die Landwirte nach Erstellung ihrer eigenen Düngebedarfsermittlung diese zur Überprüfung an das Amt für Landwirtschaft geben. Sollte dies nicht möglich sein, besteht von Seiten der Landwirtschaft die Forderung, derart geringe Fehler sanktionsfrei korrigieren zu können.

Kreisobmann Dierauff forderte sowohl die Vertreter des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als auch den Landtagsabgeordneten Hans Herold auf, die Probleme und Forderungen der Landwirte an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, ans Ministerium und in die Staatsregierung zu übermitteln und diese auch zu berücksichtigen.

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