bodennahe Gülleausbringung in der Praxis
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Das Bild zeigt von links: Betriebsleiter Hans Schwarz, Markus Hofmann, Richard Götz, Kreisobmann Thomas Schmidt, Daniel Meier von der BBV-Geschäftsstelle Roth, stellv. Kreisbäuerin Barbara Stürmer und Ottmar Braun, Geschäftsführer des BBV-Bezirksverbandes Mittelfranken.

Bodennahe Gülleausbringung

Bauern kritisieren Praxistauglichkeit bei kleinen Strukturen in Franken

05.08.2020 | Bei einem Pressetermin in Mäbenberg im Landkreis Roth verdeutlicht der BBV Mittelfranken die Umsetzungsprobleme der neuen Düngeverordnung

Mäbenberg/Mfr. (bbv) – Landwirtschaft und Umwelt stehen im Fokus der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Diskussion, die das Image der heimischen Landwirtschaft stark beeinflussen. Die Düngeverordnung schreibt den Landwirten vor, dass ab 2020 organische Düngemittel, wie beispielsweise Gülle, auf Ackerflächen ausschließlich nur noch mit bodennaher Ausbringtechnik aufgebracht oder in den Boden eingearbeitet werden dürfen. Für Grünlandflächen gilt noch eine Übergangsfrist bis 2025.

Auf dem landwirtschaftlichen Betrieb von Hans Schwarz in Mäbenberg bei Georgensgmünd im Landkreis Roth, verdeutlichte der Bauernverband bei einem Pressegespräch die praktischen Umsetzungsprobleme dieser Vorschrift aus der Düngeverordnung in der landwirtschaftlichen Praxis.

„Gerade für Betriebe mit kleinstrukturierten Feldstücken und schwer erreichbaren Zufahrten ist es nahezu unmöglich, die Felder mit den laut Vorschrift notwendigen großen Güllefässern zu erreichen“, betont Ottmar Braun, Geschäftsführer des BBV Bezirksverbandes Mittelfranken. „Investitionen in andere Ausbringtechnik lohnen sich für viele kleinere und mittlere Bauernhöfe wirtschaftlich nicht.“

Einen Lohnunternehmer alternativ für die bodennahe Gülleausbringung zu beauftragen, rechnet sich für viele Betriebe aus finanziellen Gründen auch nicht und ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oft logistisch nicht umsetzbar. „Für Lohnunternehmer würden zusätzliche Aufwendungen und ein erhöhter Zeitaufwand entstehen und die Kosten würden auf meinen Betrieb umgelegt werden“, ist Hans Schwarz, Landwirt in Mäbenberg, überzeugt.

„Da meine Böden auf den Feldstücken unterschiedliche Eigenschaften aufweisen, habe ich die weitere Befürchtung, dass es zu Strukturschäden auf den Feldern kommt“, befürchtet Betriebsleiter Schwarz. Strukturschäden führen zu reduzierten Erträgen. Die ausgebrachten Nährstoffe können von den Pflanzen nicht optimal verwertet werden. Es droht die Gefahr der Nährstoffauswaschung. Dadurch entsteht ein klassischer Zielkonflikt zwischen Grundwasserschutz und dem Ziel der Reduzierung von Ammoniakemissionen mit neuer Ausbringtechnik. „Deshalb brauchen wir die Anerkennung von Alternativlösungen, um weiterhin eine bäuerliche Landwirtschaft zu erhalten“, fordert Thomas Schmidt, BBV Kreisobmann im Landkreis Roth.

Betriebsleiter Schwarz setzt zum Beispiel bereits seit über 10 Jahren BioAktiv-Pulver zur Reduzierung der Ammoniakemissionen in seiner Rindergülle ein. Wegen des Kuhstallcafé‘s, das die Familie Schwarz als zweites Einkommensstandbein betreibt, suchte er nach Lösungen um die Geruchsbelastung zu reduzieren. „Meinen Gästen im Café fällt dieser geringere Geruchseffekt deutlich positiv auf“, freut sich der experimentierfreudige Landwirt.

Und er kann durch das Bioaktiv-Pulver bereits 6 Monate vor der tatsächlichen Gülleausbringung mit der Emissionsreduktion starten.

Der Landwirt sorgt sich auch um das Image der Landwirtschaft. „Wir brauchen auch Alternativen für kleinstrukturierte Betriebe, um die Ziele des Grundwasserschutzes und die Reduzierung von Ammoniakemissionen gleichermaßen zu erreichen und gleichzeitig auch kleinstrukturierte Betriebe zu erhalten“, fordert Hans Schwarz.

Durch den zunehmenden Einsatz der durch die Düngeverordnung vorgeschriebenen bodennahen Gülleausbringtechnik mit großen Geräten leidet nach Meinung von Hans Schwarz das Image der Landwirtschaft. Große Güllefässer vermitteln den Nichtlandwirten und Verbrauchern häufig den Eindruck einer vermeintlichen „Industrialisierung der Landwirtschaft“. Auch sinke nach Ansicht des Landwirts die Akzeptanz der in Bevölkerung, wenn durch die Konzentration auf einzelne Lohnunternehmer noch spät abends oder nachts auch Gülle ausgebracht werde.