Richtig trockener Boden mit in einem Maisfeld
© BBV
Die anhaltende Trockenheit macht vielen Landwirten zu schaffen.

Brachen im Landkreis NEA - BW wegen Trockenheit zur Futternutzung freigegeben

Freigabe gilt seit 31. Juli 2018

01.08.2018 | Nachdem bereits mit 1. und 5. Juli in einigen Landkreisen die Nutzung der Brachen zur Futtergewinnung freigegeben wurde, hat das Bay. Landwirtschaftsministerium mit 31. Juli die Liste um Aschaffenburg, Bad Tölz, Main-Spessart, Miesbach, Neumarkt, Neustadt/Aisch-Bad Windsheim und Nürnberger Land erweitert.

Seit einigen Wochen haben wir uns dafür eingesetzt: Bereits am 1. und 5. Juli  hat Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber in einigen besonders von der Trockenheit oder Hagelschäden betroffenen Landkreisen Brachen zur Futternutzung und Beweidung freigegeben. Nun wurde mit 31. Juli die Liste erneut erweitert, unter anderem um den Landkreis Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim.

Die Freigabe betrifft Greening- und glöZ-Brachen. Der Aufwuchs darf auch als Futter im Rahmen der Nachbarschaftshilfe an Dritte weitergegeben werden. Wenn für die betreffenden Flächen zusätzlich Agrarumweltmaßnahmen (KULAP oder VNP) beantragt wurden, muss die Futternutzung vorab mit dem AELF Uffenheim abgestimmt werden.

Darüber hinaus könnten Landwirte auch jetzt noch in Abstimmung mit dem AELF beantragte ÖVF sanktionslos ändern, indem sie beispielsweise eine ÖVF-Brache wieder in die Nutzung nehmen und als Ersatz bis spätestens 01.10.2018 ÖVF-Zwischenfrüchte anbauen. Auch können Betriebe auf der BBV-Homepage in der Futterbörse Verkaufsangebote einsehen und Kaufgesuche einstellen (siehe https://www.bayerischerbauernverband.de/futterboerse).