„Die E-Rechnung kommt – Was gilt ab dem 01.01.25" und steuerliche Änderungen
© BBV NEA

„Die E-Rechnung kommt – Was gilt ab dem 01.01.25" und steuerliche Änderungen

Treukontax Steuerberatung und BBV-Bildungswerk informierte in einer ersten Veranstaltung

24.10.2024 | Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für alle Unternehmen im B2B-Bereich (Business to Business - Bereich) zur Pflicht.

Auch landwirtschaftliche Betriebe müssen künftig elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen können. Mit dem Wachstumschancengesetz vom März 2024 wurde diese Regelungen beschlossen.

In einer ersten Veranstaltung wurde vor Ort die Anwendung der erforderlichen Programme und deren Funktionsweise vorgestellt, die in den nächsten Jahren zur erfolgreichen Umsetzung benötigt werden. 

 

Auch über Steuerliche Änderungen zur Umsatzsteuerpauschale 9 % ab 01.01.2025“  wurde referiert.

 

Zu diesen beiden Themen informieren die Treukontax Steuerberatung und das BBV-Bildungswerk außerdem an folgenden Terminen:

  • Dienstag, 19. November 2024, in Markt Taschendorf im „Tannenhof“ 
  • Donnerstag, 05. Dezember 2024, in Gollhofen im Gasthaus „Zum Stern“ 

Beginn: jeweils 20.00 Uhr                                                                                                         

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich!

 

© BBV NEA „Die E-Rechnung kommt – Was gilt ab dem 01.01.25" und steuerliche Änderungen