Einzelfallgenehmigungen für Futternutzung von Brachen möglich
Bei Trockenheit und Futtermangel Antrag stellen
Leider haben die amtlichen Wetterdaten im Landkreis Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim nicht für eine allgemeine Freigabe der Brachen zur Futternutzung und Beweidung durch das Bayerische Landwirtschaftsministerium gereicht. Da in einigen Teilen unseres Landkreises aber durch die anhaltende Trockenheit Futterengpässe zu befürchten sind, weist der BBV darauf hin, dass betroffene Betriebe beim AELF Uffenheim schriftliche Anträge auf Einzelfallgenehmigungen stellen können, ihre ÖVF- und sonstige Brachen (glöZ-Flächen) ausnahmsweise nutzen zu dürfen.
Darüber hinaus könnten Landwirte auch jetzt noch in Abstimmung mit dem AELF beantragte ÖVF sanktionslos ändern, indem sie beispielsweise eine ÖVF-Brache wieder in die Nutzung nehmen und als Ersatz bis spätestens 01.10.2018 ÖVF-Zwischenfrüchte anbauen. Auch können Betriebe auf der BBV-Homepage in der Futterbörse Verkaufsangebote einsehen und Kaufgesuche einstellen (siehe https://www.bayerischerbauernverband.de/futterboerse).
BBV-Geschäftsstellen
Neustadt
91413 Neustadt a.d. Aisch
Uffenheim
Rothenburger Str. 34