© bogdanhoda-fotolia
FAL-BY-App und iBALIS: Was ist Sache bei Meldungen?
Informationen und Einordnungen
03.08.2023 | Mit der neuen EU-Agrarpolitik seit diesem Jahr haben alle EU-Staaten verpflichtend das Flächenmonitoringsystem (FMS) umzusetzen. Bei den Beschlüssen in 2021 haben das EU-Parlament, EU-Agrarrat und EU-Kommission so festgehalten. Deshalb haben die Landwirtschaftsbetriebe in Bayern nun auch mit Dingen wie FAL-BY-App, Meldungen, georeferenzierten Fotos zur Klärung von Kulturarten zu tun. Wir klären Sie über den aktuellen Stand auf
Alle Informationen finden Sie unter: https://www.bayerischerbauernverband.de/themen/politik-foerderung/fal-app-und-ibalis-was-ist-sache-bei-meldungen-29615
Bei Fragen stehen wir Ihnen an der BBV-Geschäftsstelle Neustadt-Uffenheim gerne zur Verfügung.
BBV-Geschäftsstellen
Rudolf Meth
Geschäftsführer
Wolfgang Weinmann
Fachberater
Gerhard Lang
Fachberater
Sonja Senft
Assistenz
Birgitt Leibl
Assistenz
Ihre Geschäftsstelle Neustadt a.d.Aisch
BBV-Geschäftsstellen
Neustadt
Bayerischer Bauernverband
Neustadt
Peter-Kolb-Platz 6
91413 Neustadt a.d. Aisch
91413 Neustadt a.d. Aisch
Tel: 09161 6642-0
Fax: 09161 6642-20
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Rudolf Meth
Geschäftsführer
Wolfgang Weinmann
Fachberater
Gerhard Lang
Fachberater
Sonja Senft
Assistenz
Birgitt Leibl
Assistenz
Ihre Geschäftsstelle Neustadt a.d.Aisch
BBV-Geschäftsstellen
Uffenheim
Bayerischer Bauernverband
Uffenheim
97215 Uffenheim
Rothenburger Str. 34
Rothenburger Str. 34
Tel: 09161 6642-25
Fax: 09161 6642-20
Termine nach telefonischer Vereinbarung