Freigabe von ÖVP Flächen
Futternutzung auf ökologischen Vorrangflächen
Reaktion auf den witterungsbedingten Futtermangel
Freigabe von ÖVF-Zwischenfruchtflächen zur Futternutzung in Franken für 2019
Durch den Beschluss des Bundesrates vom vergangenen Freitag, 20.09.2019, kann in allen fränkischen Landkreisen die Futternutzung auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke erfolgen. Dafür haben sich der Bayerische und Deutsche Bauernverband erfolgreich eingesetzt. Diese Freigabe kann ohne Antragstellung genutzt werden.
Damit soll dem Futtermangel in vielen Teilen Bayerns begegnet werden, da bereits durch den heißen Sommer letztes Jahr die Vorräte aufgebraucht wurden. Diese Regelung ist jedoch auf das Jahr 2019 beschränkt.
Auch bei den in 2019 zur Futternutzung herangezogenen ÖVF-Zwischenfruchtflächen darf erst ab 15. Januar 2020 ein Umbruch (Bodenbearbeitung) erfolgen, wie dies seit 2015 als Regelung bei ÖVF-Zwischenfrüchten gilt.
BBV-Geschäftsstellen
Neustadt
91413 Neustadt a.d. Aisch
Uffenheim
Rothenburger Str. 34