Die beiden fränkischen BBV-Kreisobmänner Jürgen Dierauff (KV Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim in Mittelfranken) und Michael Bienlein (Oberfranken) waren mit dabei (1. u. 2. v.r.).
Insektenschutz: „Kooperation statt Verbote!“
Bauernverbands-Aktion vor Bundestag mit fränkischer Beteiligung
Der Fachbereichsleiter Umwelt des Deutschen Bauernverbandes, Steffen Pingen, kritisierte bei der Anhörung, dass das Insektenschutzpaket einseitig auf Verbote und Auflagen statt auf Kooperation und Angebote für die Landwirte setze: „Das muss korrigiert werden, da sonst auf Dauer Vertrauen verspielt und Porzellan im kooperativen Naturschutz mit den Landwirten zerschlagen wird. Insektenschutz geht nur mit den Landwirten. Mit dem jetzigen Regelungspaket werden die von Naturschutz und Landwirtschaft gemeinsam entwickelten Länderinitiativen gefährdet. Zur Umsetzung der Protokollerklärung aus dem Kabinettsbeschluss muss Vertragsnaturschutz als das Mittel der Wahl in Schutzgebieten verankert werden und Vorrang erhalten sowie klargestellt werden, dass kooperative Länderregelungen dem Bundesrecht vorgehen.“
Durch das neue Gesetz würden bisherigen Vergütungen für Vertragsnaturschutz und Ökolandbau zum Teil die Grundlage entzogen. Damit der kooperative Naturschutz und insbesondere die bayerischen Agrarumweltprogramme (KULAP und VNP) nicht vom Insektenschutzpaket des Bundes konterkariert werden, setzt sich der Bayerische Bauernverband (BBV) für weitere Anpassungen ein.
Jürgen Dierauff, Landwirt und BBV-Kreisobmann im Kreisverband Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, betonte, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in FFH und Vogelschutzgebieten, soweit es sich um Ackerflächen handelt, weiter möglich sein muss. "Ich werde mich weiter massiv dafür einsetzen, dass dies dauerhaft gelten müsse, um vor allem den wichtigen Zuckerrübenanbau in Franken weiter zu ermöglichen", machte Dierauff in Berlin deutlich.
Aus Sicht des DBV und BBV braucht es bei der aktuellen Fassung des Insektenschutzpaketes eine Naturschutzwende hin zum kooperativen Naturschutz mit den Landwirten und weg von ordnungsrechtlichen Auflagen. Deshalb sind weiterhin Nachbesserungen bei den Beratungen im Bundestag und im Bundesrat dringend erforderlich.
Artenvielfalt und Erhaltung der Insektenbestände haben elementare Bedeutung für die Bauern. Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Natur und Biodiversität müssen gemeinsam mit Landnutzern und Flächeneigentümern umgesetzt werden, um eine gute Balance zwischen Artenvielfalt und Bewirtschaftung sicherzustellen. Artenschutz und Biodiversität geht alle an. Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Kommunen sowie Verbände und Organisationen haben ebenso ihre Beiträge zu leisten.